Bürgerrecht ab Geburt SP-Ständerat fordert Roten Pass für alle in der Schweiz geborenen Personen

sda/dor

13.12.2021 - 05:11

Der St. Galler Ständerat Paul Rechsteiner (SP) möchte Bürgerrechte für alle in der Schweiz geborene Personen. (Archivbild)
Der St. Galler Ständerat Paul Rechsteiner (SP) möchte Bürgerrechte für alle in der Schweiz geborene Personen. (Archivbild)
Bild: Keystone/Anthony Anex

Jede in der Schweiz geborene Person, die eine bestimmte Anzahl Jahre im Land gewohnt hat, sollte nach Ansicht von SP-Ständerat und Rechtsanwalt Paul Rechsteiner das Recht auf den Roten Pass haben.

13.12.2021 - 05:11

Jede in der Schweiz geborene Person, die während einer bestimmten Dauer in der Schweiz gewohnt hat, sollte das Recht auf einen Schweizer Pass haben. Das fordert der St. Galler Ständerat und Rechtsanwalt Paul Rechsteiner (SP). Die Schweiz sei heute eine Dreiviertel-Demokratie, sagte Rechsteiner in einem Interview mit den Zeitungen der CH Media und den «Schaffhauser Nachrichten». Ein Viertel der Menschen, die in der Schweiz wohnten, hätten einen ausländischen Pass.

Diese Personen seien von den Bürgerrechten ausgeschlossen. Das müsse sich ändern. Es brauche einen grossen Schritt nach vorn. Neu sollte das «ius soli»-Prinzip gelten, dass also jeder und jede, die in der Schweiz geboren sei, den Schweizer Pass bekomme.

Wer in einem Land geboren werde, dort aufwachse, arbeite, sein Leben dort verbringe, also Teil von Wirtschaft und Gesellschaft sei, der solle auch die entsprechenden Rechte als Bürger haben. Das sei ein demokratisches und menschenrechtliches Prinzip, sagte der St. Galler Ständerat.

Der Bundesrat sei in dieser wichtigen Frage leider nicht am Puls der Zeit. Das Justizdepartement argumentiere mit der restriktiven Zuwanderungspolitik. Dabei gehe es bei der Einbürgerung darum, wie die Schweiz mit den hier wohnenden Menschen umgehe.



Unterschiedliche Auflagen je nach Gemeinde und Kanton

Wer sich heute in der Schweiz einbürgern lassen will, der muss je nach Gemeinde und Kanton unterschiedliche Auflagen erfüllen. Der Schweizer Pass ist Personen vorbehalten, die seit mindestens zehn Jahren im Land leben und über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.

Am Dienstag debattiert der Ständerat über eine entsprechende Motion zum «ius soli-»-Prinzip.

sda/dor