Höhere Mieten drohenReferenzzinssatz steigt von 1,50 auf 1,75 Prozent
cg
1.12.2023 - 08:04
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erhöht den hypothekarischen Referenzzinssatz laut einer Mitteilung vom Freitag von 1,50 auf 1,75 Prozent. Viele Mieten dürften erneut steigen.
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01.12.2023, 08:04
01.12.2023, 09:22
SDA
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Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erhöht den Referenzzinssatz von 1,50 auf 1,75 Prozent.
Es ist die zweite Erhöhung im laufenden Jahr. Davor ist der Referenz-Zinssatz während 15 Jahren gesunken oder stabil geblieben.
Der Anstieg um 0,25 Prozent erlaubt den Vermieter*innen die Miete um 3 Prozent anzuheben. Voraussetzung ist, dass die aktuelle Miete auf dem letzten Referenz-Zinssatz basiert.
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten ist zum zweiten Mal in diesem Jahr gestiegen. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erhöht den hypothekarischen Referenzzinssatz laut einer Mitteilung vom Freitag von 1,50 auf 1,75 Prozent. Viele Mieten dürften erneut steigen.
Der Mieterinnen- und Mieter-Verband schlägt Alarm. «Das ist eine schlechte Nachricht für Mieter*innen. Und das in einer Zeit von allgemein steigenden Preisen und Schocknachrichten wie den steigenden Prämien im Gesundheitswesen», schreibt der Verband in einer Mitteilung.
Viele Vermietende würden jetzt die Möglichkeit nutzen und die Mietzinse ihrer Mieter*innen erhöhen, was grundsätzlich auch ihr Recht sei. «Doch nicht immer halten sich die Vermieter*innen dabei an das geltende Recht, sie dürfen mit dem Mietzins für einen Wohn- oder Geschäftsraum nämlich keinen übersetzten Ertrag erzielen – das sagt das Gesetz.»
Der Verband hält weiter fest, dass sich Mieter*innen aktiv gegen missbräuchliche Mietzinse wehren sollen.
Durchschnittszinsen sind entscheidend
Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser ist laut dem BWO im Vergleich zum Vorquartal auf 1,69 von 1,59 Prozent angestiegen. Damit liegt er nun wieder über der Schwelle für den nächsten Zinsschritt.
Der Hauptgrund für den Anstieg der Mieten ist der Mechanismus des Hypo-Referenzzinssatzes. Weil sich die Hypozinsen im Zuge der Zinswende von ihren historischen Tiefstständen gelöst haben, ist nun auch der Referenzzinssatz gestiegen. Und weil dieser bei der Berechnung auf den am nächsten liegenden Viertelprozent-Wert auf- oder abgerundet wird, kommt es nun zum Anstieg auf den Wert von 1,75 Prozent.
Anfang Juni dieses Jahres war der Referenzzinssatz erstmals in seiner Geschichte gestiegen. Dies hatte höhere Mieten per Herbst dieses Jahres zur Folge. Und nun steht bereits der nächste Mietschock bevor. Konkret ist nach der nun beschlossenen Referenzzinssatzerhöhung im Frühjahr 2024 mit einer nächsten Runde von Mietzinserhöhungen zu rechnen.
3 Prozent Mieterhöhung möglich
Denn bei einer Anhebung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte, dürfen die Vermieter den Mietzins um 3,0 Prozent anheben – sofern sie die früheren Senkungen weitergegeben haben. Ein Erhöhungsanspruch besteht konkret, falls der aktuelle Mietzins auf dem bisherigen, seit dem 2. Juni 2023 geltenden Referenzzinssatz von 1,5 Prozent basiert. Falls er gar noch auf dem älteren von 1,25 Prozent basiert, ergibt sich ein noch grösserer Erhöhungsanspruch.
Zur Erinnerung: Bei Einführung im Jahr 2008 hatte der Satz 3,5 Prozent betragen, danach sank er schrittweise. Laut einer Schätzung der Zürcher Kantonalbank basieren derzeit rund 60 Prozent aller Mietverhältnisse auf dem aktuellen Referenzzinssatz. Der Anteil der Betroffenen ist damit seit der letzten Erhöhung um etwa 10 Prozentpunkte gestiegen.
Immerhin dürfte es mittelfristig der letzte Anstieg des Referenzzinssatzes gewesen sein, da sind sich von der Nachrichtenagentur AWP befragte Analysten einig. Zumindest im Jahr 2024 erwarten sie keine weitere Mietzinserhöhung.
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