BundesstrafgerichtRichter erheben Vorwürfe gegen Kollegen
SDA/gbi
22.7.2020
Eine Mehrheit der Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts wehrt sich in einem Schreiben an die Aufsichtsbehörde gegen die Mobbing- und Sexismusvorwürfe an ihrem Gericht. Und sie beschuldigen Kollegen.
Der Brief wurde von 15 Richterpersonen aus allen Sprachregionen unterschrieben. Insgesamt sind am Bundesstrafgericht 20 hauptamtliche Richterinnen und Richter beschäftigt. Das Schreiben geht in Kopie auch an die Gerichtskommission und die Geschäftsprüfungskommission, Subkommissionen National-/Ständerat Gerichte/Bundesanwaltschaft. Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Medienmitteilung hervor.
Der Brief ist eine Reaktion auf die nicht abebbenden Vorwürfe an das Bundesstrafgericht. Dies geschehe, obwohl das Bundesgericht als Aufsichtsbehörde im Bericht vom April festgehalten habe, dass die Vorwürfe weitgehend unbegründet seien.
«Eigene Interessen im Blickfeld»
Die Vorwürfe von Sexismus, Mobbing und ungerechter Behandlung der italienischsprachigen Mitarbeitenden gründeten auf Unterstellungen weniger Personen des Bundesstrafgerichts, heisst es im Schreiben. Darunter seien nach Kenntnis der Unterzeichnenden auch Richterpersonen, die gegenüber Medien und Parlamentsmitgliedern die Vorwürfe weiter aufrechterhalten würden.
Diese «angeblichen Ungerechtigkeiten» würden intern weder bei der Direktion oder den Ombudspersonen noch bei der Aufsichtsbehörde des Bundesstrafgerichts vorgebracht, sondern «extern bewirtschaftet».
Weiter gehen die Unterzeichner des Briefes davon aus, dass die Aufrechterhaltung der Vorwürfe von einigen wenigen Mitarbeitenden darauf abziele, dem Bundesstrafgericht, der Direktion und der grossen Mehrheit der Mitarbeitenden zu schaden.
«Die Urheberschaft der Vorwürfe hat sich offensichtlich dafür entschieden, die eigenen Interessen über diejenigen der Institution zu stellen», heisst es im Brief weiter. Namen werden keine genannt.
Laut dem Schreiben seien die Empfehlungen als Resultat des aufsichtsrechtlichen Verfahrens grösstenteils umgesetzt worden. Die noch offenen Punkte würden zügig an die Hand genommen.
Mithilfe von externen Fachpersonen würden die erhobenen Vorwürfe analysiert. Zudem werde mit einer Mediationsperson die Zusammenarbeit unter den Richterinnen und Richtern und mit dem weiteren Personal verbessert.