Rorschach hatte sich jahrelang geweigert, eine Sozialhilfebezügerin ins Einwohnerregister einzutragen. Der Grund: Die Stadt wollte sich die Sozialhilfekosten sparen. Jetzt ist eine saftige Nachzahlung fällig.
Um Kosten zu sparen, hat die Stadt Rorschach einer Sozialhilfebezügerin die Anmeldung verweigert. Nun muss die Stadt am Bodensee die Sozialhilfekosten für fünf Jahre nachzahlen, wie das Bundesgericht entschieden hat.
Am 22. März hat das Bundesgericht eine Beschwerde der Stadt Rorschach gegen ein Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts abgewiesen, wie das St. Galler Verwaltungsgericht am Freitag mitteilte.
Die Frau hatte sich Ende 2012 in der Stadt St. Gallen abgemeldet und war nach Rorschach gezogen. Dort versuchte sie sich mehrmals anzumelden, was ihr aber verwehrt wurde. Im Dezember 2014 gab sie schliesslich auf und zog nach St. Gallen zurück.
Die Stadt St. Gallen, welche seither wieder für die Sozialhilfe aufkommt, reichte ein «Richtigstellungsbegehren» ein. Sie warf Rorschach vor, die Frau bewusst abgeschoben zu haben, um nicht für deren Unterhalt aufkommen zu müssen.
Das Verwaltungsgericht verpflichtete Rorschach, der Stadt St. Gallen die angefallenen Sozialhilfekosten für die Dauer von insgesamt fünf Jahren zu vergüten. Dazu gehören bereits entstandene Kosten seit dem 1. Dezember 2014 und noch entstehende Kosten bis zum 30. November 2019.
Bedürftige abgeschoben
Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom vergangenen Oktober hatte Rorschach sich systematisch geweigert, die Frau ins Einwohnerregister einzutragen, um ihr keine Sozialhilfe ausrichten zu müssen.
Die Stadt sei im eigenen Interesse «auf unfaire Weise» aktiv geworden und habe dadurch die Bedürftige veranlasst, aus Rorschach wegzuziehen.
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