SommersessionRüttelt der Ständerat am Weitergabe-Verbot für Waffen?
gbi, mit Material von Keystone-SDA
1.6.2023
Keine Schweizer Munition für die Ukraine: Am Wiederausfuhr-Verbot für Schweizer Kriegsmaterial bissen sich die Regierungen anderer Länder bisher die Zähne aus. Heute berät der Ständerat über eine Lockerung.
gbi, mit Material von Keystone-SDA
01.06.2023, 08:35
gbi, mit Material von Keystone-SDA
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Im Parlament gibt es verschiedene Vorstösse dazu, wie das Wiederausfuhr-Verbot für Schweizer Kriegsmaterial gelockert werden könnte.
Heute Donnerstag ist der Ständerat am Zug: Er berät einen Vorstoss seiner Sicherheitspolitischen Kommission.
Demnach soll das Wiederausfuhr-Verbot für bestimmte Länder auf fünf Jahre beschränkt werden können.
Die Frage treibt das Parlament seit Beginn des Kriegs in der Ukraine besonders um: Sollen andere Staaten, die Schweizer Kriegsmaterial gekauft haben, dieses an Kiew weitergeben dürfen? Schon seit Monaten ist eine Reihe von Vorstössen hängig, wie eine Lockerung aussehen könnte.
Doch nun kommt wenigstens etwas Bewegung in die Debatte. Und womöglich geht es am heutigen Donnerstag einen kleinen Schritt weiter: Dann muss sich der Ständerat nämlich als Erstrat mit einem Vorschlag seiner Sicherheitskommission befassen.
Weitergabe-Verbot auf fünf Jahre befristen
Der Vorstoss verlangt: Das Wiederausfuhr-Verbot soll für bestimmte Länder auf fünf Jahre befristet werden. Dazu zählen Länder wie Deutschland, Frankreich, Italien oder auch die USA, «die unseren Werten verpflichtet sind und über ein Exportkontrollregime verfügen, das dem unsern vergleichbar ist». Sie müssten sich aber dazu verpflichten, die Munition nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterzugeben.
Ob diese Variante im Ständerat eine Mehrheit findet, muss sich zeigen. In der Kommission fiel das Verhältnis der Ja- und Nein-Stimmen 8:4 aus, bei einer Enthaltung.
Demnach soll der Bundesrat im Einzelfall eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung auf fünf Jahre befristen können – unter bestimmten Bedingungen. So dürfte das Bestimmungsland die Menschenrechte nicht schwerwiegend verletzten und es dürfte keine Gefahr bestehen, dass das Schweizer Kriegsmaterial in ein Land gelange, das in einen Krieg involviert ist.
Doch auch hier gibt es eine Möglichkeit, die im Falle der Ukraine greifen würde: Die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern solle dann in einen kriegführenden Staat möglich sein, wenn dieser von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch macht – und dies von der UNO-Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit respektive vom UNO-Sicherheitsrat mit einer Resolution festgestellt wurde. Die Gesetzesänderung würde gemäss dem Vorschlag auch rückwirkend gelten.
Nachdem beide Sicherheitskommissionen von Stände- und Nationalrat dieser «Lockerung light» zugestimmt haben, kann nun ein Gesetzesentwurf dazu ausgearbeitet werden. Dieser werde aber frühestens 2024 im Parlament beraten, dämpfte SVP-Nationalrat Werner Salzmann, der Präsident der Sicherheitskommission des Nationalrats, die Erwartungen an einen raschen Durchbruch.
Wiederausfuhr von Waffen soll unter Bedingungen möglich sein
Die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial soll unter Bedingungen möglich werden. Das hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) am Donnerstag entschieden – im Einklang mit ihrer Schwesterkommission. Nun kann ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden.