Umstrittene Praxis Saftiger Bonus: Wie Schweizer Ärzte an Implantat-OPs mitverdienen

SDA/tafi

16.2.2020

Schweizer Ärzte kassierten offenbar kräftig mit, wenn sie Produkte eines US-amerikanischen Implantantherstellers in ihre Patienten operierten. (Symbolbild)
Schweizer Ärzte kassierten offenbar kräftig mit, wenn sie Produkte eines US-amerikanischen Implantantherstellers in ihre Patienten operierten. (Symbolbild)
AFP

10'000 Franken für jeden Eingriff: Schweizer Ärzte kassieren jahrelang Belohnungen von einem Implantathersteller, wenn sie dessen Produkte verwenden. Jetzt stellt die Firma die umstrittenen Zahlungen ein. Das Problem aber bleibt.

Eine amerikanische Medtech-Firma hat Medizinern in der Schweiz gewisse Rückvergütungen versprochen, falls sie bei Patienten die Produkte des Unternehmens erfolgreich einoperieren. Das berichtet der «SonntagsBlick». Es geht um die Firma Nevro, und die Zeitung beruft sich auf ihr vorliegende Vertragsdokumente.

Demnach zahlte das Unternehmen Schweizer Medizinern 10'000 Franken als Belohnung für jedes Nevro-Implantat, dass sie Patienten unter die Haut pflanzen. Wer Patienten Nevro-Stimulatoren mit Aufwand von rund 800'000 Franken in den Rücken setzt, sei mit 160'000 Franken belohnt worden.

Dieses Vorgehen sei aber mittlerweile beendet worden, hiess es. Die Firma erklärte gegenüber dem «SonntagsBlick», dass sie vergangenes Jahr die Richtlinien für Rabatte verschärft habe. Infolgedessen seien einige Verträge in der Schweiz angepasst worden, um den neuen Unternehmensstandards zu entsprechen.

Sogenannte Kick-back-Zahlungen seien in der Medizin zwar verpönt, aber weit verbreitet schreibt der «SonntagsBlick». Sie trügen wesentlich zu den steigenden Kosten im Gesundheitswesen bei, weil dadurch mehr Operationen als notwendig wären, durchgeführt würden.

Generell verboten ist diese Praxis bei Medizinprodukten, anders als etwa bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, nicht. Allerdings müssten Rabatte und Rückvergütungen an Patienten und Versicherer fliessen. Bei Ärzten sei die «private Verwendung» gemäss «SonntagsBlick» «gang und gäbe». Die Zeitung beruft sich dabei auf Brancheninsider.

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