Busse droht Schnelle E-Bikes brauchen ab April einen Tacho

miho, sda

29.2.2024 - 10:32

Schnelle E-Bikes brauchen ab dem 1. April einen Geschwindigkeitsmesser. (Archivbild)
Schnelle E-Bikes brauchen ab dem 1. April einen Geschwindigkeitsmesser. (Archivbild)
Keystone

Schnelle E-Bikes müssen ab dem 1. April mit einem Tachometer ausgestattet sein. Es gibt eine Übergangsfrist für ältere E-Bikes. Auch der blaue Führerschein verliert am 31. Oktober seine Gültigkeit. 

Keystone-SDA, miho, sda

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Schnelle E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h müssen ab dem 1. April mit einem Tachometer ausgerüstet sein.
  • Die Polizei wird das Fehlen des Geschwindigkeitsmessers mit einer Busse von 20 Franken bestrafen können.
  • Die Regel gilt aber nur für neu in Verkehr gesetzte E-Bikes. Bereits eingelöste Elektrovelos müssen den Tacho spätestens am 1. April 2027 aufweisen.
  • Der Führerausweis auf Papier verliert am 1. April seine Gültigkeit. Erlaubt ist er ab dann nur noch im Kreditkartenformat.
  • Weitere Neuerungen ab dem 1. April betreffen die Fahrprüfung, Sicherheitsstandards von Autos und die medizinische Untersuchung von Fahrer*innen ab 75 Jahren.

Der Touring-Club der Schweiz TCS erinnert daran, dass ab dem 1. April 2024 E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h mit einem Tachometer ausgerüstet sein müssen. Diese Pflicht gelte vorerst nur für neu in Verkehr gesetzte Velos, hiess es weiter. Fahrzeuge, die bereits im Verkehr sind, müssen bis zum 1. April 2027 damit ausgerüstet werden.

Die Zeit abgelaufen ist für den Führerausweis auf Papier. Der TCS empfiehlt, den alten Ausweis möglichst bald gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat auszutauschen, teilte der Touring Club Schweiz (TCS) am Donnerstag mit. Ab dem 1. November sei die Polizei berechtigt, Bussen zu verteilen.

Neue Strassenverkehrsvorschriften gibt es auch betreffend der Fahrprüfung. Laut TCS gelten bereits ab dem 1. März neue Bestimmungen für Sehtests und medizinische Untersuchungen rund um die Fahrfähigkeit. Menschen, die bereits im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind, müssen keinen neuen Sehtest mehr absolvieren, um einen Führerausweis einer anderen Kategorie zu erhalten.

Fahren ab 75 Jahren

Ab dem 75. Lebensjahr ist eine medizinische Untersuchung Voraussetzung, um den Fahrausweis zu erhalten. Früher galten diese Anforderungen bereits ab dem 65. Lebensjahr. Bei praktischen Prüfungen der Kategorien A und B ist es zudem Pflicht, während mindesten 45 Minuten im Verkehr zu fahren.

Zudem gelten ab dem 1. April verschärfte Sicherheitsstandards für Autos. Neue Fahrzeuge müssen mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen, die den europäischen Zulassungsstandards entsprechen, ausgestattet sein, hiess es in der Medienmitteilung.

Solche Systeme dienen der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und Abbiegen. Ausserdem werden verbesserte Karosserieelemente obligatorisch. Diese sorgen bei Unfällen für einen weniger harten Aufprall und schützen damit Velofahrende, Fussgänger und Fahrzeuginsassen besser.