Unterhose heruntergezogenVerweis wegen Lausbuben-Streich kommt Schule teuer zu stehen
toko
30.5.2024
Ein Sekundarschüler zieht einem Mitschüler die Hose samt Unterhose herunter und erhält einen Verweis. Es folgt ein langer juristischer Streit, der eine Schule im Zürcher Niederhasli nun teuer zu stehen kommt.
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30.05.2024, 19:52
31.05.2024, 08:13
Oliver Kohlmaier
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Weil die Eltern eines Sekundarschülers einen Verweis gegen ihren Sohn nicht akzeptieren wollten, erhoben sie Einspruch und zogen schliesslich vor das Verwaltungsgericht.
Der Bub hatte laut der Schule einem Mitschüler die Hose samt Unterhose heruntergezogen.
Weil die Vorinstanzen formelle Fehler machten, müssen sie nun einen Grossteil der Kosten des Verfahrens tragen, inklusive 1000 Franken Parteientschädigung an die Eltern.
Ein Lausbuben-Streich an einer Sekundarschule im Kanton Zürich hat zu einem langen Rechtsstreit geführt, der nun vor dem Verwaltungsgericht Zürich ein vorläufiges Ende fand. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger».
Alles begann damit, dass ein Sekundarschüler einem anderen nach dem Ende der Turnlektion die Hose samt Unterhose herunterzog — und damit vom Schulleiter einen Verweis erhielt. So weit, so üblich.
Die Eltern wollen den Verweis jedoch nicht akzeptieren, scheitern aber bei der Sekundarschulpflege Niederhasli Niederglatt mit ihrem Einspruch. Sie rekurrieren in der Folge beim Bezirksrat Dielsdorf, scheitern erneut und müssen die Verfahrenskosten von 914 Franken bezahlen.
Der Fall landet vor schliesslich vor dem Verwaltungsgericht Zürich. Die Eltern verlangen die Aufhebung sowohl des Bezirksrat-Beschlusses als auch des Verweises an ihren Sohn.
Gescholtener Schüler längst in der Lehre
Weil die Schule formelle Fehler machte, kommt sie der Verweis am Ende teuer zu stehen. Denn die Richter des Verwaltungsgerichts Zürich erklärten den Verweis kurzerhand als gegenstandslos. Denn der gescholtene Schüler ist seit Sommer 2023 gar keiner mehr – sondern absolviert eine Lehre. Bereits der Bezirksrat hätte demnach das Rekursverfahren als gegenstandslos abschreiben müssen.
Was nach einem Detail klingt, hat für die Sekundarschule Niederhasli finanzielle Folgen. Bei Verfahren, die gegenstandslos geworden sind, muss eigentlich die klagende Partei die Kosten übernehmen — also die Eltern.
Weil aber die Vorinstanzen Fehler gemacht hätten, werden sie nun zur Kasse gebeten. Denn weder sei das ursprüngliche Teilgeständnis des Schülers protokolliert worden, noch Aussagen von Zeugen. Später habe der Schüler dann den Vorfall bestritten. Der Bezirksrat habe sich schliesslich auf andere protokollierte Vorfälle gestützt. Das Verhältnis der beiden sei konfliktbehaftet gewesen, dem Schüler zudem schlicht die Glaubwürdigkeit aberkannt worden.
Schule und Schulpflege müssen blechen
Deshalb – so urteilen die Richter – müsse die Schule die Kosten für das Rekursverfahren tragen: 1500 Franken, hinzu kommen 70 Franken Zustellgebühren. Ausserdem müsse die Sekundarschulpflege Niederhasli Niederglatt den Eltern des Schülers auch noch 1000 Franken Parteientschädigung zahlen.
Für die Kosten des Gerichtsverfahrens in unbekannter Höhe hingegen müssen der Bezirksrat sowie die Eltern je zur Hälfte aufkommen. Der Fall könnte dem Bericht zufolge noch vor das Bundesgericht weitergezogen werden.