Aufenthaltsrechte bleiben Schweiz für Brexit gerüstet – auch für einen ungeordneten?

SDA

20.12.2018 - 13:43

Die britische Premierministerin Theresa May ist unter Druck: Noch ist nicht klar, ob der Brexit geordnet erfolgt oder nicht. Schweizerische und britische Staatsangehörige im jeweils anderen Land sollen ihre Rechte aber behalten. (Archiv)
Die britische Premierministerin Theresa May ist unter Druck: Noch ist nicht klar, ob der Brexit geordnet erfolgt oder nicht. Schweizerische und britische Staatsangehörige im jeweils anderen Land sollen ihre Rechte aber behalten. (Archiv)
Source: Keystone/EPA/Will Oliver

Nach dem Brexit sollen Schweizer Staatsangehörige in Grossbritannien und britische Staatsangehörige in der Schweiz ihre bisherigen Rechte behalten. Der Bundesrat hat ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich genehmigt.

Mit dem Austritt Grossbritanniens werden die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU mit Grossbritannien nicht mehr anwendbar sein. Der Bundesrat will deshalb die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über den Brexit hinaus sicherstellen.

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Mit dem nun genehmigten Abkommen behielten Schweizer und britische Staatsangehörige ihre Rechte, die sie gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen erworben hätten, teilte der Bundesrat am Donnerstag mit. Dies sind vor allem Aufenthaltsrechte.

Neu Zugewanderte ausgenommen

Daneben regelt das Abkommen die Ansprüche auf Sozialversicherung und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Sie gelten aber nicht für britische und Schweizer Staatsangehörige, die nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens neu zuwandern.



Vor der Unterzeichnung konsultiert der Bundesrat die zuständigen Parlamentskommissionen über die vorläufige Anwendung des Abkommens. Für die Inkraftsetzung bestehen zwei Szenarien: für einen Brexit mit und ohne Austrittsabkommen.

Bereit für ungeordneten Brexit

Im Falle eines geordneten Brexit mit Austrittsabkommen würde das Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien erst nach Ablauf einer Übergangsphase in Kraft gesetzt. In der Übergangsphase, die voraussichtlich bis Ende 2020 dauern würde, gälten die bestehenden Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens.



Bei einem ungeordneten Brexit ohne Austrittsabkommen würde das Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien bereits ab dem 30. März 2019 vorläufig angewendet.

Rund 80'000 Betroffene

Ende 2017 lebten rund 43'000 britische Staatsangehörige in der Schweiz und rund 34'500 Schweizer Staatsangehörige im Vereinigten Königreich. Dieses war 2017 weltweit der fünftwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Exporte. Die Schweiz ist für das Vereinigte Königreich nach den USA und China der drittgrösste Nicht-EU-Exportmarkt.

Vor kurzem hatte der Bundesrat bereits den Text eines Handelsabkommens mit Grossbritannien genehmigt, das die Basis für die zukünftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen nach dem Brexit schaffen soll. Auch dieses Abkommen soll sofort relevant werden, wenn es zum ungeordneten Brexit kommt.

Bisher keine Verhandlungen

Eine Einigung mit London gibt es jedoch noch nicht. So lange Grossbritannien noch EU-Mitglied ist, darf das Land keine formellen Verhandlungen mit Drittstaaten führen. Bisher gab es nur informelle Gespräche. Laut Aussendepartement EDA stehen die beiden Länder seit dem Brexit-Entscheid in "regelmässigem Kontakt".

Bereits unterzeichnet haben die Schweiz und Grossbritannien ein Abkommen zum Luftverkehr. Dieses soll gewährleisten, dass die bestehenden Regelungen zum Luftverkehr nach dem Brexit lückenlos beibehalten werden. Zwischen der Schweiz und Grossbritannien gibt es täglich rund 150 Flüge. Ohne gegenseitige Sicherung der Verkehrsrechte könnten diese nicht mehr durchgeführt werden.

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