Schweizer Doppelbürgerin Belarus lässt Natallia Hersche nach 17 Monaten endlich frei

ot, sda

18.2.2022 - 09:45

Bundespräsident Ignazio Cassis teilte das Bild der freigelassenen Natallia Hersche (Mitte) auf Twitter.
Bundespräsident Ignazio Cassis teilte das Bild der freigelassenen Natallia Hersche (Mitte) auf Twitter.
Bild: Twitter

Die schweizerisch-belarussische Doppelbürgerin Natallia Hersche ist frei, die nach einer Demostration gegen die Regierung verhaftet worden war.

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Die schweizerisch-belarussische Doppelbürgerin Natallia Hersche ist nach 17 Monaten Haft in Belarus freigelassen worden. Dies teilte Bundespräsident Ignazio Cassis am Freitag mit. Hersche war nach einer Kundgebung gegen das Lukaschenko-Regime verhaftet worden.

Hersche sei von ihrem Bruder und der Schweizer Botschafterin Christine Honegger Zolotukhin in Minsk empfangen worden, twitterte Bundespräsident Cassis. Sie. Sie werde in die Schweiz zurückkehren. «Ich bin froh, dass sich die diplomatischen Bemühungen der Schweiz ausgezahlt haben», so Cassis weiter.

Der Freilassung seien intensive und sich über fast eineinhalb Jahre dauernde Bemühungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dessen Vorstehers Cassis vorangegangen, hiess es in einer Mitteilung des EDA.

Seit Beginn ihrer Festnahme im September 2020 und ihrer Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft seien die zuständigen Stellen in engem Kontakt mit Hersche, ihrer Familie und den Behörden in Belarus gewesen und hätten an möglichen Wegen gearbeitet, um eine Freilassung zu erwirken. Es sei eine grosse Freude für ihn und alle Mitarbeitenden, dass Hersche frei sei und in die Schweiz zurückkehren könne, schrieb der erleichterte Cassis.

Neue Botschafterin erst kurz im Einsatz vor Ort

Das EDA hatte die Botschafterin Honegger Zolotukhin erst diesen Monat vor Ort entsendet. Bei Bekanntgabe der Neubesetzung des Botschafterpostens in Minsk hiess es beim EDA, man sei der Überzeugung, dass die Schweiz ihre Interessen mit einer Botschafterin vor Ort besser verteidigen könne als ohne Vertretung auf höchster Stufe.

Hersche wurde laut EDA in der Zeit der Inhaftierung im Rahmen des konsularischen Schutzes betreut. Vertreter der Schweizerischen Botschaft in Minsk besuchten die Inhaftierte demnach 14 Mal.

Hersche hatte am 19. September 2020 in Minsk an einer Kundgebung gegen das Regime des Machthabers Alexander Lukaschenko teilgenommen und war dabei verhaftet worden. Nach Angaben von Schweizer Menschenrechtsorganisationen wurde Hersche «in einem unfairen Schauprozess» im Dezember 2020 zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Menschenrechtsorganisation Libereco hatte nach der Festnahme Hersches eine Petition mit 9500 Unterschriften beim EDA eingereicht. Cassis wurde damals aufgefordert, sich direkt beim belarussischen Präsidenten Lukaschenko um die Freilassung zu bemühen.

SDA/phi