Absage von Verhandlungen Schweizer Gerichte stehen still – drohen Verjährungen?

Von Jennifer Furer

17.3.2020

Verhandlungsbetrieb eingestellt: Das Coronavirus zwingt auch Schweizer Gerichte in die Knie.
Verhandlungsbetrieb eingestellt: Das Coronavirus zwingt auch Schweizer Gerichte in die Knie.
Keystone

Mordprozess ohne Zuschauer, Absage von Verhandlungen, strikte Einlasskontrollen: Die Corona-Krise blockiert das Schweizer Justizsystem. Können drohende Verjährungen verhindert werden?

Ein 29-jähriger Mann musste sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Laufenburg im Kanton Aargau verantworten. Er soll in einem Einfamilienhaus, wo geflüchtete Menschen unter anderem aus Eritrea leben, einen Mitbewohner umgebracht haben.

Der Angeklagte soll mit einem 32 Zentimeter langen Messer mehrmals auf das Opfer eingestochen und es schliesslich mit einem sechs Kilogramm schweren Stein erschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und einen Landesverweis für 15 Jahre.

Nur dringende Fälle verhandeln

Der Prozess stiess im Vorfeld auf grosses Interesse. Wer daran hätte teilnehmen wollen, musste sich anmelden. Nun aber fand er ohne Zuschauer statt.

«Als Verfahrensleiter habe ich mich entschieden, alle Zuschauer und Medienvertreter von der Verhandlung auszuschliessen», schreibt Gerichtspräsident Beat Ackle. Und weiter: «Die Minimierung der Ansteckungsrisiken und damit die Gesundheit aller Beteiligten hat für das Bezirksgericht Laufenburg oberste Priorität.»

Die Corona-Pandemie macht Gerichten schweizweit zu schaffen. Ob Verhandlungen durchgeführt werden, entscheidet jedes Gericht einzeln. So wird das Zürcher Obergericht seinen Verhandlungsbetrieb mit Ausnahme von dringlichen Verfahren per sofort bis mindestens 31. März einstellen.

Dringend ist ein Fall beispielsweise, wenn es um Haftfragen – beispielsweise bei einer drohenden Überhaft – oder um Zwangsmassnahmen wie eine fürsorgerische Unterbringung geht. Auch Fälle, die sich um Kindeswohl drehen, werden als dringend angeschaut.

Wenn Verhandlungen durchgeführt werden, gelten Einschränkungen. Das Zürcher Obergericht lässt nur noch Personen an Gerichtsverhandlungen teilnehmen, die dort eine Aufgabe zu erfüllen oder Rechte wahrzunehmen haben.



Das gilt auch für akkreditierte Journalisten, die als beobachtende Instanz über Gerichtsverhandlungen schreiben. Ausserdem wird auf einen genügend grossen Abstand geachtet, Menschen mit Erkältungssymptomen werden beim Einlass abgewiesen.

Das Obergericht fordert in einer Mitteilung alle Bezirksgerichte auf, dieselben Massnahmen umzusetzen. Im Kanton Zürich wird darauf eingegangen: Alle Bezirksgerichte und die Friedensrichterämter stellen den Verhandlungsbetrieb vorläufig ein, mit Ausnahme von dringenden Verfahren.

Anders sieht die Situation im Kanton Basel-Stadt aus. Auf der Webseite heisst es: «Grundsätzlich finden alle bereits angesetzten Verhandlungen statt.» Verhandlungsbesuche als Zuschauer seien hingegen bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Die akkreditierten Medienvertreter sind weiterhin zugelassen.

Keine «Geheimurteile»

Die Gerichte des Kantons Basel-Land haben ihren Verhandlungsbetrieb gar bis zum 30. April eingestellt – ebenfalls mit Ausnahme von dringenden Fällen.

Nochmals anders handhabt es das Berner Obergericht. Wer kein akkreditierter Journalist ist, erhält per E-Mail nicht einmal Auskunft zu Fragen, wie der Verhandlungsbetrieb dort weitergeführt wird.

Thomas Hasler, erfahrener Gerichtsreporter beim «Tages-Anzeiger», sagt, dass Gerichte die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausschliessen können. «Eine Voraussetzung dafür ist, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dies erfordert.» Es dürfe aber nicht so weit kommen, dass «Geheimurteile» gefällt würden.

Hasler sagt: «Es muss sichergestellt werden, dass gefällte Urteile öffentlich zugänglich sind.» Dies kann beispielsweise durch die Berichterstattung akkreditierter Journalisten geschehen.

Möglich sei auch eine Videoübertragung der Verhandlung oder des Urteils in einen anderen Raum, wenn es die Infrastruktur erlaubt, auch die Abgabe einer mündlichen Urteilsbegründung wäre eine Lösung. Denkbar wäre auch, wenn akkreditierte Journalisten zur Urteilseröffnung zugelassen würden.

Mit der Absage von Verhandlungen stellt sich die Frage nach den Fristen, die eingehalten werden müssen. Die Zürcher Regierungsrätin und Justizdirektorin Jacqueline Fehr sagte dem SRF, dass sie einen sogenannten Fristenstillstand fordere.

Ein Fristenstillstand (gleichbedeutend mit Gerichtsferien) findet üblicherweise in den meisten Kantonen während der Sommerferien, an Weihnachten und Neujahr sowie an Ostern statt. Diese Tage zählen bei einer gesetzten Frist nicht.

Jacqueline Fehr will das Justizsystem zurückgefahren sehen.
Jacqueline Fehr will das Justizsystem zurückgefahren sehen.
Keystone

Jacqueline Fehr sagte weiter, dass ein Fristenstillstand während der Corona-Pandemie zwei Vorteile habe: «So wird verhindert, dass Verjährungen aufgrund der Krise eintreten.» Gerichte, Staatsanwaltschaften und Anwaltschaften hätten so zudem die Möglichkeit, ihre Arbeit ebenfalls zurückzufahren, die Kinder zu betreuen und sich ins Home Office zurückzuziehen, um sich vor dem Virus zu schützen.

Noch hat der Bund keinen solchen Fristenstillstand verordnet. Ingrid Ryser, Rechtsanwältin und Informationschefin beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, sagte zu «Bluewin»: «Die aktuelle Pandemie und die angeordneten Massnahmen des Bundesrats haben auch Folgen für die Justiz: Gerichtsverhandlungen können nicht durchgeführt werden, Fristen sind schwieriger einzuhalten und Betreibungen nur erschwert durchzuführen.»

Der Bundesrat sei sich dieser Auswirkungen bewusst und prüfe derzeit allfällige Massnahmen sorgfältig. «Er wird sich möglichst rasch dazu äussern.»

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