Klage wegen Inländerdiskriminierung Schweizerin darf Mutter nicht ins Land holen

kru

29.5.2019

Der Blaue Saal am Bundesgericht in Lausanne. Die Richter haben den Nachzug von Olga Pfunts Mutter in die Schweiz verwehrt. (Archivbild)
Der Blaue Saal am Bundesgericht in Lausanne. Die Richter haben den Nachzug von Olga Pfunts Mutter in die Schweiz verwehrt. (Archivbild)
Keystone

Die Schweizerin Olga Pfunt darf ihre Mutter nicht aus Georgien ins Land holen. Wäre Pfunt EU-Bürgerin, bestünde diese rechtliche Hürde nicht. Gegen diese Inländerdiskriminierung zieht sie nun vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg.

Eineinhalb Jahre hatte Olga Pfunt dafür gekämpft, ihre Mutter aus Georgien in die Schweiz zu holen. Dann kam das Urteil des Bundesgerichts: Rentnerin Raisa Lifanowa, russische Staatsbürgerin, darf nicht zu ihrer Tochter und deren Familie in die Schweiz ziehen, wie der «Blick» berichtet. Das Unverständliche an dem Urteil: Wäre Pfunt, die vor fünf Jahren eingebürgert wurde, nicht Schweizerin, sondern hätte einen EU-Pass, könnte ihre Mutter längst hier sein.

EU-Bürger dürfen laut dem Freizügigkeitsabkommen Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern oder Kinder nachziehen, egal, wo diese wohnen. Für Schweizer hingegen gilt das Ausländergesetz. Dieses schreibt vor, dass abgesehen von Ehegatten und minderjährigen Kindern Familienangehörige nur ins Land geholt werden dürfen, wenn diese in einem EU- oder Efta-Mitgliedsstaat wohnen – nicht aber in einem Drittstaat wie Georgien.



Was nach einem Scherz klingt, ist seit zehn Jahren Tatsache. «Die Diskriminierung von Schweizern gegenüber anderen Staatsangehörigen verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Verfassung», sagt Alberto Achermann, Professor für Migrationsrecht an der Uni Bern.

Das Bundesgericht hat die Ungleichheit anerkannt und das Parlament 2010 zum Handeln aufgefordert. Doch dieses ist bisher untätig geblieben – und darauf verweist das Bundesgericht auch in seinem Urteil gegen die Beschwerde von Olga Pfunt. Diese sagt: «Ich gebe nicht auf». Sie hat in Strassburg Klage gegen die Schweiz eingereicht – wegen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Familienleben.

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