Hohe Geldstrafe Schwere Fälle von Tierquälerei bei Schwyzer Bauer aufgedeckt

dmu

3.11.2023

44 Schweine mussten auf dem Bauernhof im Kanton Schwyz in einem dunklen Stall ohne Fenster und mit schlechter Luft leben. (Symbolbild)
44 Schweine mussten auf dem Bauernhof im Kanton Schwyz in einem dunklen Stall ohne Fenster und mit schlechter Luft leben. (Symbolbild)
Keystone

Auf einem Bauernhof im Kanton Schwyz haben Kontrolleure schwere Misshandlung von Schweinen, Hunden und weiteren Nutztieren aufgedeckt. Der Bauer wurde nun zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

dmu

3.11.2023

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Auf einem abgelegenen Bauernhof im Kanton Schwyz haben Kontrolleure zahlreiche Fälle von Tierquälerei aufgedeckt.
  • 44 Schweine lebten in einem dunklen Stall ohne Fenster, über ein Dutzend Hunde inmitten von Kot und ohne Wasser.
  • Kastrierungen seien ohne Betäubung durchgeführt sowie Verletzungen nicht behandelt worden.
  • Der Bauer ist nun zu einer Busse und Kosten von 7740 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 10'500 Franken verurteilt worden.

«Aufwühlende Bilder» haben die Mitarbeitenden des Veterinärdienstes in Polizeibegleitung bei einer Betriebskontrolle im Juni 2021 angetroffen, schreibt der «Bote der Urschweiz». 44 Schweine seien in einem dunklen Stall ohne Fenster gehalten worden. Den Kontrolleuren «brannten die Augen» ob der schlechten Luft.

«Gutes Atmen war für die Beamten nicht möglich», wird die Schwyzer Staatsanwaltschaft zitiert. Dass die Tiere bei einer solchen Haltung «nur dahinvegetieren», müsse dem Bauer bewusst gewesen sein.

Kastrierungen ohne Betäubung

Die Kontrolleure dokumentierten weitere Verstösse gegen das Tierwohl. So seien Kastrierungen ohne Betäubung durchgeführt sowie Verletzungen nicht behandelt worden. Über einem Dutzend Hunden auf dem Hof sei es «miserabel» ergangen: Sie lebten inmitten von Kothaufen, ohne Wasser.

Drei Hunden habe der Bauer einen abgeschnittenen Schafskopf zum Frass vorgeworfen. Dieser sei für sie aber gar nicht erreichbar gewesen, die Hundeketten waren zu kurz.

Insgesamt rapportierte der Veterinärdienst seitenweise Verstösse. Nebst den Schweinen und Hunden war auch Nutzvieh betroffen. Selbst bei einer Nachkontrolle fünf Monate später sei man immer noch reihenweise auf Missstände gestossen.

Behörden betonen: Bauernhof ist ein Einzelfall

Der Bauer sei nun wegen Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz, mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei, mehrfacher vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz sowie Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen verurteilt worden. Das Strafmass beläuft sich auf eine Busse und Kosten von 7740 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 10'500 Franken.

Der Veterinärdienst betont, es handle sich beim Schwyzer Bauer um einen Einzelfall. 90 Prozent der kontrollierten Bauernhöfe würden keine oder fast keine Mängel aufweisen. Gerade im Bereich der Nutztiere sei die Anzahl Beanstandungen rückläufig.