Tierquäler von Hefenhofen TG Gnadenhof-Betreiberin: «Der Vollzug funktioniert nicht»

Von Philipp Dahm, Fabienne Berner und Nicole Agostini

17.3.2023

Fall Hefenhofen: «Der Vollzug funktioniert nicht»

Fall Hefenhofen: «Der Vollzug funktioniert nicht»

Claudia Steiger verfolgt den Fall Hefenhofen seit 2005. Die Juristin und Tierschützerin erklärt blue News, wie es so weit kommen konnte und warum der Fall lange nicht die Aufmerksamkeit bekam, die er verdient.

15.03.2023

Claudia Steiger verfolgt den Fall Hefenhofen seit 2005. Die Juristin und Tierschützerin erklärt blue News, wie es so weit kommen konnte und warum der Fall lange nicht die Aufmerksamkeit bekam, die er verdient.

Von Philipp Dahm, Fabienne Berner und Nicole Agostini

17.3.2023

Die Staatsanwaltschaft fordert sechseinhalb Jahre Haft, die Verteidigung dagegen einen Freispruch: Der Tierschutz-Prozess gegen einen Bauern aus Brüschwil in der Gemeinde Hefenhofen im Thurgau erhitzt die Gemüter in der ganzen Schweiz.

Kein Wunder, denn der Hof beschäftigt die Behörden bereits seit 1997: Der Angeklagte kassiert damals wegen einer Drohung gegen Beamte eine Strafe über 300 Franken. Im Jahr 2008 verurteilt das Bezirksgericht Arbon den Landwirt zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 11’000 Franken.

Der Schweizer wird wegen einer 2005 ausgesprochenen Drohung, mehrfacher Tierquälerei und Verstössen gegen das Tierschutz-, das Lebensmittel- und das Tierseuchengesetz schuldig gesprochen. Der Bauer aber wehrt sich schon damals: Er erhebt Rechtsmittel, verliert aber vor dem Obergericht und zieht dann bis vor Bundesgericht.

Angriff auf einen Beamten

Gleichzeitig dreht der Mann im September 2008 durch, als die Behörden eine Gewässerschutzkontrolle durchführen wollen. Der Angeklagte wirft eine schwere Holzskulptur auf einen Beamten. Zwei Polizisten stoppen den Täter mit Dienstwaffen und Pfefferspray. Ende 2010 muss der Landwirt deswegen neun Monate ins Gefängnis.

Lage von Brüschwil (rot markiert) am Bodenseee.
Lage von Brüschwil (rot markiert) am Bodenseee.
Bild: Google Earth

Am 26. Februar 2010 kommt auch das Bundesgericht zu einem Urteil – und bestätigt dabei das Verdikt der Vorinstanzen. Die Richter haben dabei unter anderem geprüft, ob der Landwirt wirklich zwei Personen 2005 bedroht hat. 

«Der Beschwerdeführer hat durch sein Verhalten, insbesondere durch die Ankündigung, er werde jetzt eine Schusswaffe holen, die Beschwerdegegnerin in Angst und Schrecken versetzt», hält das Bundesgericht fest. «Die Drohung war ernst zu nehmen, zumal die Ehefrau des offensichtlich sehr erzürnten Beschwerdeführers die Beschwerdegegnerin und deren beide Begleiter warnend darauf hinwies, dass sie nichts machen könne.»

Keine Einsicht

Auch die Tierquälerei sieht das Gericht damals bestätigt. Dabei ging es unter anderem um ein Pferd, das beschlagen werden sollte, aufgrund des Vorgehens des Mannes bei dem Vorgang aber starb. «Das Pferd sollte, obschon es in Panik geraten war, auf Biegen und Brechen beschlagen werden», schreiben die Richter. Der Bauer habe «in Kauf genommen, dass durch sein Verhalten das Pferd misshandelt oder überanstrengt wurde».

Mit der Abweisung der Beschwerde am 26. Februar 2010 ist der Bauer rechtskräftig verurteilt. Doch der Mann lässt einfach nicht locker. Er geht auch juristisch gegen die neunmonatige Freiheitsstrafe vor, die jedoch abermals vom Bundesgericht bestätigt wird: Vom Dezember 2012 bis Mai 2013 sitzt der Angeklagte im Gefängnis.

Doch von Einsicht ist der Mann weit entfernt. 2013 erlassen die Behörden ein teilweises Tierhalteverbot, dem der renitente Tierhalter aber keine Folge leistet. Eine Durchsetzung des Tierhalteverbots bleibt aus. 2014 wird ein vollständiges Verbot ausgesprochen, das der Mann bis vor Bundesgericht und aufgrund von gravierenden Verfahrensfehlern erfolgreich anficht.

Weit über 200 Tiere beschlagnahmt

Der schlechte Zustand der Tiere führt immer wieder zu Anzeigen aus der Bevölkerung. Die Behörden stellen bereits im Februar 2017 unter anderem fest, dass auf dem Hof nicht wie deklariert 54 Pferde stehen, sondern 140. Das zuständige kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft handelt jedoch nicht, sondern verhandelt – und erhöht die Zahl der dem Mann erlaubten Pferde auf 80 – neben Kühen, Schweinen und Schafen.

Dass das ein weiterer schwerer Fehler war, wird am 24. Juli 2017 deutlich, als erneut Anzeige wegen Tierquälerei erstattet wird: Der «Blick» veröffentlicht am 2. August 2017 Fotos. Sechs Tage später wird der Hof unter Polizei- und Militärschutz geräumt.

Dabei werden 93 Pferde, rund 50 Kühe, 80 Schweine, Ziegen und Schafe sowie vier Lamas sichergestellt. Zwei Drittel der Kühe und ein Drittel der Schweine müssen notgeschlachtet werden. Nur neun Tage nach der Räumung werden die Tiere bereits versteigert.

Warum wurde der Bauer nicht früher gestoppt?

Laut NZZ liegen 50 Urteile gegen den Bauern vor, von denen allein 15 vom Bundesgericht stammen. Der Landwirt habe seine Tiere «wissentlich und willentlich» misshandelt – und auch im Umgang mit Menschen habe er sich von seiner dunklen Seite gezeigt.

Wer die Chronologie dieses Dramas liest, muss sich fragen, wie es so weit kommen konnte.

Antworten darauf kann Claudia Steiger geben, die sich mit ihrem Partner Christof Zimmerli dem Tierschutz verschrieben hat. Die beiden bieten auf ihrem Hof vernachlässigten Pferden und anderen Tieren, die bis zur Tötung nicht platziert werden konnten, ein neues Zuhause.

Es war auch Claudia Steiger, welcher der Bauer 2005 mit der Flinte gedroht hat. Im Gespräch mit blue News rekapituliert sie den Fall: Die Juristin erklärt, warum der Tierquäler nicht schon lange vorher gestoppt worden war und was sich ändern muss, um solche Tragödien rasch zu beenden.