Prozess Staatsanwalt fordert über sechs Jahre Haft für Hefenhofen-Bauer

sda/tgab

3.3.2023 - 18:58

Pferde, die aus der geschlossenen Pferdezucht des mutmasslichen Tierquälers überführt wurden, wurden bereits 2017 zum Verkauf angeboten. (Archivbild)
Pferde, die aus der geschlossenen Pferdezucht des mutmasslichen Tierquälers überführt wurden, wurden bereits 2017 zum Verkauf angeboten. (Archivbild)
Anthony Anex/KEYSTONE

Am Bezirksgericht Arbon TG hat am Freitag der Staatsanwalt sein Plädoyer gehalten. Er fordert eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten für den beschuldigten Landwirt. Dieser verweigerte wie schon an den beiden ersten Verhandlungstagen jede Aussage.

3.3.2023 - 18:58

Laut Anklage hat der heute 54-jährige Schweizer seine Tiere auf viel zu kleinen Flächen gehalten, sie massiv vernachlässigt, schlecht ernährt, ihnen ärztliche Hilfe vorenthalten und sie teilweise misshandelt. Die Vorwürfe beziehen sich auf verschiedene Tierarten, die der Beschuldigte in seinem Grossbetrieb hielt: Von Pferden und Rindern über Schafe bis hin zu Hunden.

Seine Tierhaltung war schon seit Jahren immer wieder kritisiert worden. Ab Mitte Juli 2017 kursierten in den Medien Fotos von vernachlässigten Tieren, die Tierschützer gemacht hatten. Am 7. August 2017 wurde der Hof zwangsgeräumt.

Am 8. August 2017 holt die Polizei die ersten vernachlässigten und teilweise misshandelten Tiere vom Hof von Ulrich K.. in Hefenhofen. Jetzt steht der Landwirt wegen Tierquälerei vor Gericht.
Am 8. August 2017 holt die Polizei die ersten vernachlässigten und teilweise misshandelten Tiere vom Hof von Ulrich K.. in Hefenhofen. Jetzt steht der Landwirt wegen Tierquälerei vor Gericht.
Keystone

Der Beschuldigte machte wie schon an den beiden ersten Verhandlungstagen ausnahmslos von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Sein Verteidiger monierte Mängel, Unterlassungen, Fehler und Regelverstösse im Vorgehen der Behörden. Immer wieder seien seinem Mandanten dessen Rechte vorenthalten worden.

Ein grosser Teil der Beweise seien unkorrekt und damit widerrechtlich erhoben worden. Sie dürften deshalb nicht verwertet werden.

Der Staatsanwalt wies die Vorwürfe des Verteidigers zurück. Es könne keine Rede davon sein, dass der Beschuldigte um seine Rechte gebracht worden sei. Sämtliche Beweise seien verwertbar.

Tätigkeitsverbot gefordert

Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung des Beschuldigten wegen mehrfacher Tierquälerei, Widerhandlung gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz, Gefährdung des Lebens sowie eine ganze Reihe weiterer Delikte. Der Tatbestand Gefährdung des Lebens bezieht sich auf ein gefährliches Manöver des Beschuldigten mit seinem Auto gegen vier auf dem Trottoir gehende Personen.

Der Mann solle bestraft werden mit einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und vier Monaten, einer Geldstrafe sowie einer Busse. Zudem sei ihm ein 20 Jahre geltendes Tätigkeitsverbot für die Haltung und Betreuung von Tieren aufzuerlegen. Sein Verschulden wiege je nach Delikt leicht bis sehr schwer.

«Nicht ansatzweise einsichtig»

Trotz einem seit 2013 geltenden Teil-Tierhalteverbot habe der Beschuldigte die Missstände nicht behoben. Der damals zuständige Kantonstierarzt hat sich in einem separaten Verfahren unter anderem dafür zu verantworten, dass er das Tierhalteverbot und andere Massnahmen nicht durchgesetzt habe.

Im aktuellen wie auch in früheren Verfahren habe sich der Bauer «nicht ansatzweise einsichtig» gezeigt, sagte der Staatsanwalt. Der ausgebildete Landwirt habe seine Tiere permanentem Stress ausgesetzt durch «systematische Vernachlässigung und nicht artgerechte Haltung».

Gelegenheit zu Schlusswort

Am kommenden Mittwoch, dem 8. März, wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann wird der Verteidiger plädieren. Der Beschuldigte hat dann Gelegenheit zu einem Schlusswort. Die Urteile gegen den Landwirt sowie die vier Mitbeschuldigten werden voraussichtlich am 21. März eröffnet.

Mitbeschuldigt sind zwei Metzger, mit denen der Landwirt einen illegalen Ferkelhandel betrieben haben soll. Die Ex-Freundin des Bauern soll mehrere Pferde der behördlich angeordneten Beschlagnahmung entzogen oder dies versucht haben. Eine ehemalige Praktikantin soll die Beschlagnahmung eines Hundes verunmöglicht haben.

sda/tgab