Kostenkontrolle So ist Geld sparen möglich – das Krankenkassen-Einmaleins

Von Silvana Guanziroli

10.10.2019

Die Gesundheitskosten in der Schweiz sind hoch. Das Gleiche gilt für die Krankenkassenprämien. 
Die Gesundheitskosten in der Schweiz sind hoch. Das Gleiche gilt für die Krankenkassenprämien. 
Keystone

Der Prämienherbst ist da. Es gilt: Bis Ende November kann die Krankenkassen-Grundversicherung gewechselt werden. «Bluewin» zeigt, worauf Sie achten müssen, um Geld zu sparen.

Seit Jahren belasten die Krankenkassenkosten den Schweizer Mittelstand. Die Prämien steigen und steigen, die Löhne stagnieren. Von Teuerungsausgleich kann keine Rede sein. 

Da lohnt es sich genauer hinzuschauen, um die Kosten zu optimieren. Das Krankenkassen-Einmaleins liefert einen guten Überblick:

1. Wo liegen die Unterschiede zwischen Prämie und Franchise?

Die Prämie ist der monatliche Betrag, der an die Krankenkasse bezahlt werden muss. Die Franchise ist die jährliche Summe, die man für die Behandlung von Ärzten oder für Medikamente aus der eigenen Geldbörse bezahlt.

Prämie und Franchise stehen in gegensätzlichem Verhältnis zueinander. Bei tiefer Franchise ist die monatliche Prämie höher und umgekehrt. Für eine erwachsene Person liegt die tiefste Franchise bei 300, die höchste bei 2'500 Franken. Die Franchise kann jeder selber bestimmen.

2. Welche Franchise passt zu mir?

Die Krankenkasse zahlt die Arztrechnung erst, wenn die Franchise erreicht ist. Alles, was darunter liegt, muss selbst bezahlt werden. Krankenkassenexperten empfehlen folgende Faustregel: Wer jährlich weniger als 2'000 Franken an Gesundheitskosten verursacht, sollte die höchste Franchise von 2'500 Franken wählen. Wer deutlich darüber liegt, die niedrigste. Je gesünder man ist, umso mehr macht die höhere Franchise Sinn.

3. Wie wechsle ich die Krankenkasse?

Wollen Sie die Grundversicherung kündigen, müssen Sie das bis zum 30. November tun. Bis zum 31. Dezember kann dann eine neue Versicherung abgeschlossen werden. 

Anders ist die Situation bei den Zusatzversicherungen. Hier gelten, je nach Versicherer, Kündigungsfristen von bis zu einem halben Jahr.

4. Gibt es Gründe, die einen Wechsel verhindern?

Der Wechsel ist dann unmöglich, wenn man bei der Prämienzahlung im Rückstand ist. Verpasst man die Kündigungsfrist bis Ende November, dann muss man zudem bis ins neue Jahr warten.

5. Kann ich plötzlich ohne Grundversicherung dastehen?

Das ist in der Schweiz nicht möglich. Krankenkassen dürfen bei der Grundversicherung niemanden ablehnen. Die Grundversicherung ist für jede Person in der Schweiz obligatorisch.

In der Grundversicherung können Krankenkassen niemanden ablehnen. Die Versicherung ist obligatorisch.
In der Grundversicherung können Krankenkassen niemanden ablehnen. Die Versicherung ist obligatorisch.
Keystone

Anders ist die Situation bei der Zusatzversicherung. Hier entscheiden die Krankenkassen über Top oder Flop. Wer zu alt oder zu krank ist, läuft Gefahr, abgelehnt zu werden.

6. Was passiert, wenn ich über meinen Gesundheitszustand falsche Angaben mache?

Das ist eine Straftat, man begeht einen Versicherungsbetrug.

7. Wo liegen die Gründe für günstigere Krankenkassen?

Die Prämien können je nach Wohnort stark variieren. Kostensenkend ist zudem, wie schlank eine Krankenkasse aufgestellt ist und wie tief die Verwaltungskosten dadurch ausfallen. Online-Vergleichsplattformen bieten Rechner an, mit denen man das für sich günstigste Krankenkassenangebot berechnen kann. 

8. Muss ich alle Leistungen über eine Krankenkasse beziehen?

Nein. Grund- und Zusatzversicherung können bei verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen werden. 

9. Sind Zusatzversicherungen zu teuer?

Zusatzversicherungen reichen von Massagen oder der Übernahme von Zahnarztkosten sowie dem Fitness-Abo. Was oft vergessen geht: diese speziellen Versicherungen werden teurer, je älter man wird. Gemäss Krankenkassenexperten erhöht sich die Prämienstufe alle fünf Jahre. Die Kosten sollten deshalb regelmässig überprüft und wo nötig angepasst werden.

10. Wie bekomme ich eine Prämienverbilligung?

Die Prämienverbilligung soll den unteren Mittelstand beim Kostendruck entlasten. Die Finanzspritze ist allerdings von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. In Bern, Uri, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zahlt der Kanton von sich aus das Geld aus. Andere Kantone informieren zwar, den Antrag muss man aber selbst stellen. In den drei Kantonen Luzern, Basel-Stadt und Graubünden muss der Versicherte selber merken, ob er Anspruch hat. Der Bund informiert auf dieser Seite über die Prämienverbilligung. 

Steigen die Prämien weiter?

Auch fürs kommende Jahr sind Preissteigerungen angekündigt, allerdings geringer als in den vergangenen Jahren. Die Prämien steigen im Schnitt um 0,2 Prozent. «Das ist eine sehr gute Nachricht», äusserte sich Gesundheitsminister Alain Berset an einer Pressekonferenz. Denn im Schnitt stiegen die Preise seit 1996 um jeweils rund 4 Prozent. Die Entwicklung sei ermutigend, so Berset weiter.

Kantone mit sinkenden Krankenkassenprämien

  • Aargau
  • Bern
  • Basel-Stadt
  • Luzern
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • Schwyz
  • Waadt
  • Zug 
  • Zürich

In diesen Kantonen steigen die Prämien um mehr als 1,5 Prozent. 

Kantone mit steigenden Krankenkassenprämien

  • Aargau
  • Graubünden
  • Neuenburg
  • Tessin
  • Wallis

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