Schutz vor neuer Virus-Variante So setzt die Schweiz an den Grenzen an

SDA/gbi

27.11.2021

Direktflüge aus südafrikanischen Ländern sind bis auf Weiteres verboten. Im Bild: der Flughafen Zürich.
Direktflüge aus südafrikanischen Ländern sind bis auf Weiteres verboten. Im Bild: der Flughafen Zürich.
Bild: Keystone

Die Schweiz setzt auf Einreisesperren und Quarantäne, um die Einschleppung der neuen Coronavirus-Variante aus dem südlichen Afrika zu hemmen. Was seit Freitagabend gilt und was geplant ist. 

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27.11.2021

Als erste Reaktion auf die neu aufgetretene, als «besorgniserregend» eingestufte Virus-Variante Omikron schränken viele Länder den Grenzverkehr ein. Auch die Schweiz wartete nicht lange zu und erliess noch am Freitagabend erste Massnahmen.

Was gilt für die Region Südafrika?

Alle Direktflüge aus der Region des südlichen Afrikas in die Schweiz wurden «auf unbestimmte Zeit» verboten, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitagabend mitteilte. Konkret betrifft dieser Bann Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika.



Was ist mit Schweizer*innen in den betroffenen Ländern?

Für Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz oder Liechtenstein, die sich derzeit in den betroffenen Ländern aufhalten, sind Ausnahmen vorgesehen. Ihre Heimreise soll «auf privater Basis» erlaubt werden. Sprich: Die Schweiz will keine Rückführungsflüge organisieren. Betroffenen rät der Bund, sich bei der Airline zu melden. Die Airlines sind auch dafür verantwortlich, die nötige Ausnahmebewilligung für den Flug in die Schweiz einzuholen. 

Die betroffenen Personen müssen einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben – auch wenn sie geimpft oder genesen sind.

Was ist mit anderen Ländern?

Eine Test- und Quarantänepflicht gilt neu auch für Einreisende aus Belgien, Hongkong und Israel. Dasselbe gilt für Südafrika. Diese Vorgaben sollen laut Bund auf weitere Länder ausgedehnt werden, in denen die neue Virusvariante nachgewiesen wird. Explizit ausgenommen sind die Nachbarländer der Schweiz. Eine Liste der Risikoländer findet sich hier

Einreisende aus Ländern mit der besorgniserregenden neuen Coronavirus-Variante sollen zudem nicht mit dem öffentlichen Verkehr vom Flughafen nach Hause fahren.

Virusvariante in Belgien nachgewiesen

Virusvariante in Belgien nachgewiesen

Die neue Variante des Corona-Virus ist bereits in Europa angekommen. Die Untersuchung einer Virus-Probe in Belgien habe gezeigt, dass es sich um die in Südafrika aufgetauchte Variante B.1.1.529. handele, so der belgische Virologe Marc Van Ranst.

27.11.2021

Wie begründet die Schweiz diese Massnahmen?

Mit bestimmten Eigenschaften der neuen Virusvariante, die Wissenschaftler*innen Sorgen bereiten. «Es wird davon ausgegangen, dass die Variante leichter übertragbar ist als die derzeit in der Schweiz vorherrschende Variante Delta. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind», teilt das BAG mit. Man stehe in engem Kontakt mit der WHO, der EU und den Nachbarländern.

Wie fallen die ersten Reaktionen aus?

Die Airline Swiss teilte mit, sie respektiere den Entscheid des Bundes und werde bis auf Weiteres auf Flügen von Südafrika in die Schweiz lediglich Fluggäste mit Schweizer und Liechtensteiner Staatsbürgerschaft oder entsprechender Aufenthaltsbewilligung transportieren.

Flüge nach Johannesburg mit der Flugnummer LX284 der kommenden Tage würden bis auf Weiteres wie geplant durchgeführt, heisst es weiter. Die Swiss fliegt in Südafrika aktuell die Destination Johannesburg mit sieben wöchentlichen Flügen an. Die betroffenen Kund*innen werde man kontaktieren.

Das Unternehmen weist jedoch expklizit darauf hin, «dass aufgrund von Erfahrungen der vergangenen Monate Flugverbote nicht ideal sind, um die Ausbreitung einer neu entdeckten Virusvariante zu unterbinden».

Die EU-Kommission ihrerseits drängte die Mitgliedsländer explizit, schnell Einreisesperren zu erlassen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO dagegen sieht dafür momentan noch keinen Anlass.