Der Armee fehlen Soldaten Im Extremfall müssen künftig auch Frauen an die Waffen

uri

28.7.2021

Weibliche Angehörige der Schweizer Armee in Wil bei Stans: Um den Personalbestand der Schweizer Armee zu sichern, sehen verschiedene Modelle des VBS auch eine Dienstpflicht für Schweizerinnen vor. (Archiv)
Weibliche Angehörige der Schweizer Armee in Wil bei Stans: Um den Personalbestand der Schweizer Armee zu sichern, sehen verschiedene Modelle des VBS auch eine Dienstpflicht für Schweizerinnen vor. (Archiv)
Bild: Keystone

Du bist jung, fit und eine Frau? Dann dürften Viola Amherd und die Armee schon bald hinter dir her sein – sofern eines der angedachten Modelle für eine neue Schweizer Dienstpflicht Realität wird.

uri

28.7.2021

Der Armee gehen die Leute aus. Der Bestand der Schweizer Armee von 140'000 Personen lässt sich nur noch einige Jahre halten. Spätestens Ende dieses Jahrzehnts dürften zwischen 20'000 und 30'000 Soldaten fehlen.

Verteidigungsministerin Viola Amherd höchstpersönlich versucht den personellen Engpass durch eine Anpassung der Dienstpflicht zu entschärfen. Dafür lägen vier Varianten vor, berichtet der «Tages-Anzeiger» unter Verweis auf vorliegende Dokumente. Eine Berufsarmee war in den Unterlagen indes nicht vorgesehen.

Dienst für alle Schweizerinnen und Schweizer

Der einschneidendste Entwurf für eine Reform der Dienstpflicht verbirgt sich hinter dem Titel «Bürgerdienstpflicht mit freier Wahl der Dienstart und weit gefassten Einsatzbereichen».



In diesem Fall müssten künftig alle Schweizer*innen in einer Form einen Dienst ableisten, während ausländische Staatsangehörige davon befreit blieben, wie die Zeitung berichtet. Gegenüber dem Zivildienst hätten Armee und Zivilschutz dann aber kein «Vorwahlrecht» und auch nicht die Befugnis, «jemanden mittels Zwang zu verpflichten.» Die personelle Ausstattung der Armee müsse in diesem Fall ausschliesslich durch «Anreize und Dienstattraktivität» erreicht werden.

Auch das zweite denkbare Modell sehe vor, dass alle Schweizer*innen künftig einen Dienst leisten müssten. «Wer weder in der Armee noch im Zivilschutz eingeteilt wird, müsste im Sozial-, Gesundheits- oder Umweltbereich Dienst tun», schreibt der «Tages-Anzeiger».

Das sei vergleichbar mit dem derzeitigen Zivildienst, wo künftig dann rund sechsmal so viele Dienstpflichtige zum Zuge kämen wie heute. Laut der entsprechenden Arbeitsgruppe der Bundesverwaltung werde mit dieser Variante ein «grösserer Personalpool bei der Rekrutierung für Armee und Zivilschutz» erreicht. Zudem sei es dabei möglich, die «Eignung und Motivation» besser zu berücksichtigen.

Norwegisches Modell für die Schweiz 

Bei der dritten Variante werde das norwegische Modell auf die Schweiz angepasst. Auch die Schweizerinnen würden dann stellungspflichtig und müssten wie die Männer für zwei bis drei Tage für eine obligatorische Orientierung einrücken. Dadurch erhalte der Staat die Möglichkeit, für die Armee und den Zivilschutz zu werben.

Einen Zivilidenst im heutigen Sinne solle es dann nicht mehr geben, berichtet der «Tages-Anzeiger», zudem seien Frauen auch weiterhin nicht dienstpflichtig. Man hoffe jedoch, dass mehr Personen freiwillig einrücken würden. Auch könnten niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer freiwillig einen entsprechenden Dienst leisten.

Für Schweizer Männer gebe es nach dem «norwegischen Modell» indes keine freie Wahl zwischen Armee und Zivilschutz. Wer von ihnen keinen Dienst leisten könne – egal aus welchen Gründen –, müsse eine Ersatzabgabe entrichten.

Nahe an der heutigen Regelung

Am nächsten am derzeitigen System sei das Modell  «Sicherheitsdienstpflicht», wonach auch in Zukunft nur Schweizer Männer den Dienst leisten müssten. Bei dieser Variante soll sich die Armee auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und Zivildienst und Zivilschutz in einer Katastrophenschutz-Organisation zusammengeführt werden.

Die Armee rekrutiere hierbei so viele Personen, wie sie zur Erreichung des Effektivbestandes von 140'000 Personen benötige – die übrigen Dienstpflichtigen würden dem Katastrophenschutz zugeteilt. Wer der Armee zugeteilt werde, das aber etwa aus Gewissensgründen nicht wolle, müsse – analog zur heutigen Regelung beim Zivildienst – anderthalbmal so lange beim Katastrophenschutz dienen.