300 statt 335 Franken Serafe So will Bundesrat Rösti die Halbierungs-Initiative kontern

smi

8.11.2023

Der Bundesrat will die Serafe-Gebühren von 335 auf 300 Franken reduzieren. Zudem sollen weniger Unternehmen als heute für den Rundfunk-Empfang bezahlen.

smi

8.11.2023

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Bundesrat Albert Rösti informiert über die Pläne des Bundesrats zur Reduktion der Serafe-Gebühren.
  • Die Abgabe für den Empfang der staatlichen Radio- und TV-Programme soll auf das Jahr 2029 von 335 auf 300 Franken sinken.
  • Ein Teil der Unternehmen soll ganz von der Serafe-Gebühr befreit werden.
  • Bakom-Vorsteher Albert Rösti informiert um 15 Uhr im Livestream.

Der Bundesrat hat dem Parlament seine Vorschläge unterbreitet, wie der Halbierungsinitiative der Wind aus den Segeln genommen werden soll: durch die Reduktion der Serafe-Gebühren von 335 auf 300 Franken und durch eine Erleichterung für Unternehmen. Die Abgabe soll in zwei Schritten und bis 2029 auf den tieferen Betrag sinken.

Der Bundesrat will dafür die Radio- und Fernsehverordnung anpassen, nicht zuletzt, um die Volksinitiative «200 Franken sind genug (SRG-Initiative)» zu kontern. Diese empfiehlt er zur Ablehnung. Sie hätte weitreichende Auswirkungen auf das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der SRG, schreibt er in einer Mitteilung.

Der Bundesrat will der Initiative keine Änderung der Verfassung oder eines Gesetzes entgegenstellen – über solche Gegenvorschläge hätte das Parlament und allenfalls auch das Volk zu befinden. Er bevorzugt einen Gegenvorschlag in seinem Zuständigkeitsbereich; er will die Höhe der Radio- und Fernsehgebühr weiterhin selbst festlegen.

Weniger Unternehmen sollen Serafe zahlen

Entlasten will der Bundesrat auch Unternehmen. Betriebe mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von bis zu 1,2 Millionen Franken sollen künftig keine Abgabe mehr schulden. Zurzeit liegt diese Befreiungsgrenze bei 500'000 Franken. Damit seien 80 Prozent der Schweizer Unternehmen von der Abgabe befreit, präzisiert Rösti an der Medienorientierung.

Die Vernehmlassung zur geänderten Radio- und Fernsehverordnung dauert bis zum 1. Februar 2024.