Offizieller Umzugstermin So zügelst du ohne Ärger und Probleme

aru

30.3.2024

Beim Umzug kann so einiges schiefgehen. Ist man sich der häufigsten Fehler bewusst, kann man diese gekonnt umgehen.
Beim Umzug kann so einiges schiefgehen. Ist man sich der häufigsten Fehler bewusst, kann man diese gekonnt umgehen.
Quelle: KEYSTONE/Themenbild/Gaetan Bally

Ende März ist wieder ein offizieller Umzugstermin. Dabei kann jedoch auch einiges schiefgehen. Hier findest du eine Liste der fünf häufigsten Fehler, die du umgehen kannst.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ende März ist der offizielle Umzugstermin. Beim Umziehen können viele Fehler gemacht werden, die auch teuer sein können.
  • So sollte man zu hohe Rechnungen des Umzugsunternehmens vermeiden und Schäden am Umzugsgut der Haftpflichtversicherung des Schädigers melden.
  • Einen zu hohen Anfangsmietzins kann man anfechten, wenn er im Vergleich zu jenem des Vormieters zu hoch ausfällt.
  • Falls nach dem Umzug noch Mängel auftauchen, sollte man diese auflisten und dem Vermieter zukommen lassen. Und das Anmelden am neuen Wohnort nicht vergessen.

Beim Umzug kann vieles schiefgehen, was auch rechtliche Relevanz hat. Daher gehen bei der Rechtsschutzversicherung AXA-ARAG rund 1000 Anfragen im Zusammenhang mit Umzügen ein, wie das Unternehmen in einer Mitteilung schreibt. Hier findest du die häufigsten Streitpunkte im Zusammenhang mit einem Umzug.

1. Zu hohe Rechnung das Umzugsunternehmens

Wer Freunde und Familie nicht für den Umzug einspannen will, der engagiert ein Umzugsunternehmen. Doch was wenn die Rechnung dafür viel höher ausfällt, als dies vereinbart war?

«Das hängt vom Vertrag ab», erklärt Rechtsexperte Leo Loosli. «Bei einer Pauschale ist der Betrag grundsätzlich verbindlich, sofern Angaben, wie zum Beispiel die Grösse der Wohnung, korrekt festgehalten wurden». Im Einzelfall können Verträge auch Preisabweichungen vorsehen. Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen oder bei Unsicherheiten vorgängig eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

2. Schäden beim Umzugsgut

Im Eifer des Gefechts können manche Möbel Schaden nehmen. Doch wer ist für diesen Schaden verantwortlich und wer begleicht ihn?

«Hier greift die Haftpflichtversicherung des Schädigers, sofern eine solche vorhanden ist», erklärt Loosli. Ist das nicht der Fall, haftet die Person oder das für den Schaden verantwortliche Umzugsunternehmen selbst.

3. Zu hoher Mietzins

Der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, wenn ein Mieterwechsel stattgefunden hat. Doch was wenn er die Miete von 1500 auf satte 2000 Franken erhöht?

«Hier ist es wichtig zu wissen, dass der Anfangsmietzins nur während 30 Tagen seit der Schlüsselübergabe angefochten werden kann. Anfechtung sind zudem nur dann möglich, wenn die Miete mehr als 10 Prozent höher als beim Vormieter ausfällt, ohne dass eine Sanierung stattgefunden hat», weiss Loosli.

In einigen Kantonen, wie zum Beispiel in Basel, Genf, Luzern, Zug und Zürich, müssen die Mietzinse vom Vormieter offengelegt werden. «In den anderen Kantonen kann man sich bei der Vermieterschaft oder dem Vormieter nach dem vorherigen Mietzins erkundigen», sagt Loosli. Auch eine zu hohe Rendite oder wenn die Wohnung viel teurer als vergleichbare Objekte im selben Quartier ist, rechtfertigen eine Anfechtung.

4. Wie mit Mängeln umgehen?

«Idealerweise erfolgt bereits bei der Wohnungsübergabe eine gründliche Prüfung, bei der etwaige Mängel in einem Übernahmeprotokoll festgehalten werden. Werden Mängel erst im Nachgang entdeckt, muss umgehend reagiert werden», rät der Rechtsexperte.

Er empfiehlt, eine Mängelliste zu erstellen und diese dem Vermieter via Einschreiben zukommen zu lassen. Werden diese nicht behoben, ist eine Mietzinsreduktion oder eine Hinterlegung des Mietzinses denkbar. Vorab sollte man sich aber auf jeden Fall juristisch beraten lassen.

5. Unbedingt anmelden

In der neuen Wohnung passt alles? Das ist wunderbar. Doch man sollte nicht vergessen, sich am neuen Wohnsitz anzumelden. Wie die AXA schreibt, drohen bei einer verpassten Frist Bussen von bis zu 500 Franken.