Kantonsrat SOSolothurn passt Steuergesetze dem geänderten Bundesrecht an
roch, sda
3.9.2024 - 10:58
Der Kanton Solothurn passt seine Steuergesetze dem Bundesrecht an und setzt verschiedene Vorstösse aus dem Parlament um. Vereine müssen künftig erst ab einem Betrag von 5000 Franken Gewinnsteuer bezahlen und werden von der Erbschaftssteuer befreit, wie der Kantonsrat am Dienstag beschloss.
roch, sda
03.09.2024, 10:58
03.09.2024, 15:33
SDA
National sei die Besteuerung von Leibrenten und kollektiven Kapitalanlagen geändert worden, schrieb die Regierung in ihrer Botschaft. Im Kanton Solothurn ist es neu möglich, dass die Arbeitslosenkassen ihre Leistungsabrechnungen direkt dem kantonalen Steueramt übermitteln. Und das Steuergesetz wird so angepasst, dass die Steuerverwaltung für Veranlagungen künftig Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen kann.
Der Kantonsrat nahm die Änderungen in der Schlussabstimmung mit 91 Ja ohne Gegenstimmen an. Davor hatten Änderungsanträge von SVP und Grünen wenig bis keine Zustimmung in den anderen Fraktionen erhalten.
Kein höherer Steuerabzug für Krankenkasse
Der Steuerabzug für Krankenkassenprämien und Zinsen für Sparkapitalien bleibt wie bisher. Ursprünglich wollte der Regierungsrat den Abzug um 250 Franken pro erwachsene Person auf neu 2750 Franken pro Jahr erhöhen. Die vorberatende Finanzkommission lehnte dies ab – und der Regierungsrat lenkte ein.
Heinz Flück (Grüne) rechnete vor, dass eine Familie mit einem steuerbaren Einkommen von 50'000 Franken dabei nur 7,50 Franken Steuern spare, eine Familie mit 150'000 Franken Einkommen hingegen 97,50 Franken. Richard Aschberger (SVP) wies darauf hin, dass die hohen Krankenkassenprämien zuoberst auf dem Sorgenbarometer der Bevölkerung stünden und eine Entlastung deshalb wichtig sei.
Finanzdirektor Peter Hodel (FDP) bemerkte dazu, es wäre falsch, «über Steuerpolitik Gesundheitspolitik zu machen».
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