Ausnahme statt Regel ÖV-Verband tritt bei Tempo 30 auf die Bremse

cz, sda

28.2.2023 - 10:20

Tempo-30-Zonen machen für den ÖV-Verband nur beschränkt Sinn.   
Tempo-30-Zonen machen für den ÖV-Verband nur beschränkt Sinn.   
Archivbild: Keystone

Tempo 30 verteuert und schwächt laut dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) den öffentlichen Strassenverkehr. Er fordert deshalb: Tempo 30 muss auf Hauptverkehrsachsen die Ausnahme sein.

Keystone-SDA, cz, sda

Der VöV hält Tempo 30 in Städten und Agglomerationen nicht generell für sinnvoll, wie er an einer Medienkonferenz am Dienstag in Bern ausführte. Der öffentliche Verkehr (öV) und der Langsamverkehr leisteten einen wesentlichen Beitrag dazu, den begrenzten Raum nachhaltig und klimaschonend genutzt werde, stellt der Verband in einem am Dienstag vorstellten Positionspapier fest.

Die Rahmenbedingungen für einen leistungsstarken öV verschlechterten sich aber durch die verdichtete Nutzung zunehmend. Verkehrsberuhigende Massnahmen und Flächenumnutzungen wirkten sich negativ auf den öV aus und führten zu steigenden Investitionskosten, so die Kritik des Verbandes.

Forderung nach Verhältnismässigkeit

Der öV sei Teil der Lösung für die Umwelt- und Klimaschutzstrategien sowie die verdichtete Raumnutzung gerade auch in urbanen Räumen. Die Transportunternehmen des öV lehnen nach eigenen Angaben verkehrsberuhigende Massnahmen und Flächen nicht per se ab. Gefordert werden aber «geeignete planerische und regulatorische Eingriffe und die Abwägung der Verhältnismässigkeit».

Es gehe darum einerseits negative Auswirkungen von verkehrsplanerischen Entscheiden auf den öV zu kompensieren und andererseits die steigenden betrieblichen Anforderungen in einem günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis halten zu können, heisst es im 20-seitigen Positionspapier.

Beispielsweise sollten bei der Planung von Tempo-30-Zonen die Bedürfnisse des öV an die Fahrspurbreite prioritär berücksichtigt werden. Auf Strecken des Linienverkehrs sollte konsequent auf den Einbau von Schwellen und Engstellen verzichtet werden. Und auf Strecken des Liniennetzes des öV sollte in Tempo-30-Zonen ein generelles Vortrittrecht des öV gelten.

Flächenumnutzungen zulasten von Busspuren und Eigentrassen für Trams sollten generell verhindert werden, hält der Bericht fest. Busspuren und Eigentrassen für Trams sollten der ausschliesslichen Nutzung durch den öV vorbehalten sein. Das erfordere den forcierten Bau separater Velowege gerade in Tempo-30-Zonen. Die Bevorzugung des öV an Lichtsignalanlagen erhöhe zudem den Verkehrsfluss und die Zuverlässigkeit von Trams und Bussen.

Finanzierung der Dekarbonisierung

Der öffentliche Strassenverkehr mit Bussen ist laut dem Positionspapier in der Schweiz lediglich für gut zwei Prozent des Treibhausgasausstosses des Verkehrs verantwortlich. Dennoch sei es das erklärte Ziel des öV, die Umstellung auf umweltfreundliche Antriebe rasch und flächendeckend zu bewerkstelligen.

Eine rasche Dekarbonisierung der Fahrzeugflotte erfordert laut dem Verband zudem eine gute Anschubfinanzierung durch den Bund. Auch die städtischen Gemeinwesen und kantonalen Instanzen müssten finanzielle Investitionshilfen sowohl für umweltfreundliche Busse als auch für deren Ladeinfrastruktur leisten.

Deine Meinung interessiert uns

Schreib einen Kommentar zum Thema.