«Tendenz steigend» «Tendenz steigend»: Immer mehr Schusswaffen beschlagnahmt

tsha

13.1.2020

Eine Glock 17 in einem Schweizer Waffengeschäft: Schusswaffen werden im Kanton Zürich häufiger beschlagnahmt als früher. (Archivbild)
Eine Glock 17 in einem Schweizer Waffengeschäft: Schusswaffen werden im Kanton Zürich häufiger beschlagnahmt als früher. (Archivbild)
Bild: Keystone

Im Kanton Zürich sind immer mehr Schusswaffen im Umlauf. Entsprechend oft greifen die Behörden ein.

Die Bevölkerung des Kantons Zürich rüstet auf: Auf 100 Einwohner kamen im vorvergangenen Jahr zehn registrierte Waffen – im Jahr 2010 waren es noch 7,6 Waffen. Entsprechend werden offenbar auch immer mehr Waffen beschlagnahmt. Das geht aus einer Umfrage des «Tages-Anzeiger» unter den Statthalterämtern der Bezirke des Kantons hervor. Demnach wurden seit 2010 jedes Jahr in 150 bis 250 Fällen Waffen eingezogen. «Die Tendenz ist eindeutig steigend», erklärt dazu Marcel Tanner vom Statthalteramt Uster.

Wie viele Waffen im gesamten Kanton Zürich jährlich eingezogen werden, ist nicht bekannt. Die Kantonspolizei teilt lediglich mit, dass pro Jahr etwa 3,5 Tonnen an beschlagnahmten Waffen vernichtet würden, darunter auch Messer und Baseballschläger. Der Bezirk Zürich hingegen veröffentlichte detaillierte Zahlen. Demnach hat der dortige Statthalter im vergangenen Jahr in 65 Fällen mindestens eine Waffe eingezogen, darunter 13-mal mindestens eine Schusswaffe. In 14 Fällen wurden Schusswaffen freiwillig abgegeben.

«Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig»

Dass die Zahlen steigen, bestätigte auch der Bezirk Bülach. Statthalterin Karin Müller-Wettstein glaubt, dass dies vor allem an einer stärkeren Sensibilisierung der verantwortlichen Stellen liege: «Verhält sich heute jemand auffällig, spricht beispielsweise gegenüber Mitarbeitern einer Behörde Drohungen aus, wird sehr schnell reagiert», so Müller-Wettstein gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Claude Schmidt, Statthalter im Bezirk Affoltern, bestätigt das. Vor allem bei drohender häuslicher Gewalt würden «Waffen lieber einmal zu viel als einmal zu wenig eingezogen», sagt er.

Generell können Waffen hierzulande relativ einfach erworben werden. Dazu benötigt man in der Regel einen Waffenerwerbsschein des Kantons, den jeder ab 18 Jahren erhalten kann, der nicht straffällig geworden ist und nicht aus Ländern wie etwa Albanien, Serbien oder Sri Lanka stammt.

Ebenfalls klar geregelt ist, wann Waffen wieder einzogen werden können: Nämlich dann, wenn deren Besitzer vermehrt straffällig wurden, eine gemeingefährliche Gesinnung vertreten oder nicht mehr mündig sind. In der Praxis kommt oftmals ein weiterer Grund hinzu: eine mögliche Selbst- oder Fremdgefährdung. So werden Waffen etwa dann beschlagnahmt, wenn ein Besitzer droht, sich oder andere töten zu wollen. 

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