90-Tage-Regel Tessin schränkt Vermietung von Ferienwohnungen stark ein

uri

26.5.2023

Die Schweiz neu entdeckt, Teil 1/5: Das perfekte Versteck

Die Schweiz neu entdeckt, Teil 1/5: Das perfekte Versteck

Manche sehen die Schweiz als eine einzige Postkarte. Es gibt jedoch Orte hierzulande, die noch viel schöner sind. blue News zeigt dir fünf dieser Regionen – der erste Ausflug führt in ein wild-romantisches Tal im Tessin.

30.06.2022

Das Tessin hat die härtesten Regeln für Ferienwohnungen in der Schweiz eingeführt. Wer bestimmte Immobilien über Online-Portale anbietet, darf noch höchstens 90 Tage im Jahr vermieten.

uri

26.5.2023

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Seit Ende 2022 gilt im Tessin eine Verordnungsänderung beim Baugesetz.
  • Mit der sogenannten Lex Airbnb hat das Tessin die härtesten Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen in der Schweiz bekommen.
  • Wer bestimmte Immobilien für mehr als 90 Tage im Jahr über Online-Portale vermieten will, muss nun ein Gewerbe anmelden.

Viele Deutschschweizer machen sich bereits auf in Richtung Süden – der Pfingststau vor dem Gotthard baut sich bereits auf. Einigen Besitzern von Ferienwohnungen im Tessin dürfte aber auch aus anderem Grund die gute Laune vergehen.

Grund dafür ist die sogenannte Lex Airbnb, die der Tessiner Staatsrat Ende November 2022 beschlossen hat und die bereits seit dem 2. Dezember 2022 gilt. Das Tessin hat damit die bislang härtesten Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen in der Schweiz verabschiedet.

Jeder, der eine Wohnung oder ein Haus mit weniger als vier Betten für mehr als 90 Tage im Jahr über ein Online-Portal wie Airbnb vermieten will, gilt damit als gewerblicher Vermieter, berichtet die «NZZ». Um eine entsprechende Bewilligung zu erhalten, müssen die Besitzer demnach ein Umnutzungsgesuch bei der Standortgemeinde einreichen.

Dieser Schritt könnte für Besitzer der Wohnungen bedeuten, dass sie bei einem späteren Verkauf oder der Aufgabe ihrer «gewerblichen Tätigkeit» einen Verlust in Kauf nehmen müssten. Schliesslich liege bereits jetzt der Zweitwohnungsanteil in vielen touristischen Hochburgen wie Ascona, Muralto oder Orsellina über der erlaubten Marke von 20 Prozent.

Wer Umnutzung vornimmt, kann womöglich nicht zurück

Wer nun eine Umnutzung vornehme, riskiere, dass er nicht mehr in den vorherigen Zustand zurückwechseln könne. Dabei sei eine «Erstwohnung auf dem Immobilienmarkt viel weniger wert als eine Zweitwohnung», erklärte Oliver Keller, Vizepräsident des Vereins der Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern ACAV Ticino, der «NZZ».

Rustici in Bavona im Tessin: Der Kanton hat die Auflagen für die Vermietung von Zweitwohnungen verschärft. 
Rustici in Bavona im Tessin: Der Kanton hat die Auflagen für die Vermietung von Zweitwohnungen verschärft. 
Archivbil:  Keystone

Unterdessen sei schwer abzuschätzen, wie viele der Zweitwohnungsbesitzer im Tessin bislang länger als drei Monate vermietet hätten, so die Zeitung. Im Jahr 2021 sei aber etwa ein Viertel aller Logiernächte über private Strukturen vermietet worden. Nicht zuletzt würden viele Zweitwohnungsbesitzer ihre Immobilen so mitfinanzieren.

Weil die Verschärfung des Baugesetzes schlagartig kam, sei derzeit noch vieles unklar: Einige Gemeinden kontrollierten die Einhaltung der Vorschrift bereits, andere würden noch abwarten. Klar sei jedoch, dass die Vermieter von Ferienunterkünften künftig härter angepackt würden.

Das Tessin leiste mit der Gesetzesanpassung unterdessen «Pionierarbeit» für weitere Touristenhochburgen, die ebenfalls Verschärfungen planten. Weil die Kurzvermietungen in Luzern auch für die Verknappung des Angebots auf dem Wohnungsmarkt mitverantwortlich gemacht werden, sollen hier Wohnungen nur noch für 90 Tagen im Jahr an Personen vermietet werden, die sich für eine kurze Zeit in der Stadt aufhalten.

Ebenfalls gilt in Genf eine entsprechende Regelung, während die Stimmbürger in Bern immerhin bereits für eine entsprechende Teilrevision der städtischen Bauordnung votiert haben.

Ferienwohnungen verteuerten sich weiter

Drohende Gesetzesänderungen mögen die Besitzer von Zweitwohnungen verunsichern und den Wert der Immobilien womöglich schmälern, den Run auf Ferienwohnungen bremsten sie zuletzt aber nicht wesentlich, wie eine Studie der UBS zeigt.

Demnach wurden Ferienwohnungen zuletzt noch teurer. Per Ende des ersten Quartals 2023 stiegen die Preise für Ferienwohnungen «guter Qualität» in wichtigen Feriendestinationen entlang der Alpen zum Vorjahr um rund 7 Prozent. Der Zuwachs in der Periode zuvor hatte allerdings sogar 9 Prozent betragen.

Den höchsten Anstieg verzeichneten Wohnungen in Arosa, wo die Preise je Quadratmeter innert Jahresfrist um fast 20 Prozent in die Höhe schossen. Im Vergleich zum Vor-Pandemie-Niveau betrug der Zuwachs mehr als 60 Prozent.

Gefragt waren laut der Studie auch Ferienwohnungen in von Zürich aus gut erreichbaren Standorten wie Hoch-Ybrig, Flims/Laax oder Engelberg. Die verteuerten sich in einem Jahr um 15 Prozent.

Am teuersten sind nach wie vor Ferienwohnungen in St. Moritz, wo der Quadratmeter mindestens 20'500 Franken kostet. An zweiter Stelle liegt Flims/Laax mit einem Quadratmeterpreis von über 17'000 Franken, gefolgt von Gstaad mit knapp 17'000 Franken. Am wenigsten bezahlt man dagegen im Walliser Kurort Leukerbad mit 6200 Franken für den Quadratmeter.

Mit Material der Nachrichtenagentur Keystone-SDA