Klima Übergangsfrist für Ölheizungen

SDA

26.11.2019 - 12:22

Das faktische Ölheizungsverbot soll erst ab 2026 gelten, nicht schon ab 2023. Die Nationalratskommission will den Kantonen entgegen kommen. (Themenbild)
Das faktische Ölheizungsverbot soll erst ab 2026 gelten, nicht schon ab 2023. Die Nationalratskommission will den Kantonen entgegen kommen. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/ARNO BALZARINI

Das Aus für die Ölheizungen soll etwas später kommen als geplant. Zwar soll für Altbauten ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Die Kantone sollen aber eine Übergangsfrist bis 2026 erhalten.

Das schlägt die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) vor. Einstimmig habe sich die Kommission bei der Beratung des CO2-Gesetzes für eine Bestimmung entschieden, welche die Kantone mittrügen, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.

Der Ständerat hatte gegen den Willen der Kantone beschlossen, dass ab 2023 im Fall einer Heizungserneuerung ein CO2-Grenzwert von 20 Kilogramm pro Quadratmeter gelten soll. Damit könnten Hausbesitzer nur noch dann eine neue Ölheizung einbauen, wenn das Haus sehr gut isoliert ist.

Übergangsfrist bis 2026

Die Nationalratskommission unterstützt dies zwar im Grundsatz. Sie hat aber in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Lösung erarbeitet, die laufende oder geplante kantonale Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden honoriert. Konkret sollen alle Kantone, welche die kantonalen Mustervorschriften 2014 (MuKEn) in ihre Energiegesetze übernommen haben, von einer Übergangsregelung profitieren.

Kantone, die bei Inkrafttreten des revidierten CO2-Gesetzes ihre Energiegesetze bereits angepasst haben, sollen drei Jahre länger Zeit haben, den Grenzwert von 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter einzuführen. Ab 2026 soll der Grenzwert dann für alle Kantone gelten, und ab 2028 soll er auf 15 Kilogramm gesenkt werden.

Umsetzung im Gang

Sieben Kantone wenden die MuKEn 2014 bereits an, Stand November. Es handelt sich um die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Freiburg, Luzern, Obwalden und Jura. In weiteren sieben Kantonen ist die parlamentarische Phase in Gang oder abgeschlossen. Fünf Kantone stehen vor der parlamentarischen Phase. Zwei Kantone – Bern und Solothurn – benötigten «einen weiteren Anlauf» heisst es auf der Webseite der Energiedirektorenkonferenz.

Der Ständerat hatte eine Bestimmung eingebaut, wonach Kantone, die eigene und mindestens gleich wirksame Regelungen erlassen, von der Umsetzung befreit werden sollen.

Neue Kommission entscheidet

Die Nationalratskommission hat das CO2-Gesetz noch nicht zu Ende beraten. Sie stimmte einem Ordnungsantrag zu, die weiteren Beratungen zu verschieben. Damit wird die Kommission in neuer Zusammensetzung über die weiteren Punkte entscheiden. Die Arbeit soll an der Sitzung vom 13. und 14. Januar wieder aufgenommen werden. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Frühjahrssession mit dem CO2-Gesetz befassen.

Erste Pflöcke eingeschlagen hatte seine Kommission bereits an einer früheren Sitzung. Sie ist damit einverstanden, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbiert. Dabei sollen mindestens 60 Prozent der Verminderung im Inland erfolgen. Minderheiten werden dem Rat eine stärkere oder geringere Reduktion sowie ein höheres, niedrigeres oder gar kein Inlandziel beantragen.

Teureres Benzin

Einverstanden ist die Kommission auch mit Massnahmen, die das Benzin verteuern. Treibstoffimporteure müssen schon heute einen Teil ihrer Importe kompensieren. Künftig sollen sie mehr kompensieren müssen – und einen grösseren Teil im Inland. Dies verteuert das Benzin.

Wie der Ständerat will die Mehrheit der Nationalratskommission den Aufschlag aber begrenzen. Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen. Eine Minderheit will das Maximum bei 8 Rappen festlegen. Noch nicht entschieden hat die Kommission unter anderem über eine Flugticketabgabe.

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