Bundesgerichts-EntscheidÜberholmanöver kommt Autofahrer teuer zu stehen
SDA, gbi
7.8.2023 - 12:00
Busse von 1500 Franken und Führerausweisentzug für mindestens zwei Jahre: Das Bundesgericht bestätigt das Urteil gegen einen Autofahrer, der auf der Umfahrung von Lausanne rechts überholt hatte.
Keystone-SDA, SDA, gbi
07.08.2023, 12:00
07.08.2023, 14:19
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Ein Autofahrer hatte im Juli 2020 bei der Umfahrung Lausanne mehrere andere Autos rechts überholt.
Der Polizei sagte der Mann, er habe nach rechts ausweichen müssen, um eine Kollision zu vermeiden.
Das Bundesgericht hat jetzt eine Busse von 1500 Franken und einen Führerausweisentzug für mindestens zwei Jahre bestätigt.
Wegen eines Verkehrsdelikts musste ein Autofahrer seinen Führerausweis abgeben. Und er erhält ihn in frühestens zwei Jahren zurück. Der Zeitpunkt ist abhängig von einem positiven Gutachten. Der Diskotheken-Betreiber musste seit 2009 nämlich schon fünf Mal seinen Führerausweis abgeben. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Das Manöver ereignete sich im Juli 2020 auf einer dreispurigen Strecke bei der Umfahrung Lausanne. Der Beschwerdeführer fuhr auf der linken Fahrbahn hinter einem Auto, das aufgrund des Verkehrsaufkommens abbremsen musste.
Ohne den Blinker zu setzen, wechselte er auf die mittlere und dann auf die rechte Spur, um mehrere vor ihm fahrende Autos zu überholen. Anschliessend lenkte er sein Fahrzeug wieder auf die linke Spur. Er kam aber nicht weit – eine Polizei-Patrouille hielt ihn an.
Implizites Geständnis
Der Polizei sagte der Mann, er sei nach rechts ausgewichen, um eine Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug zu vermeiden. Nach Ansicht der Richter kann diese Erklärung als implizites Geständnis eines zu geringen Sicherheitsabstands verstanden werden.
Der Mann argumentierte in seiner Beschwerde, dass angesichts seiner strafrechtlichen Verurteilung auf administrativer Seite nur Massnahmen wegen einer leichten Widerhandlung zulässig seien. Das Bundesgericht führt dazu aus, dass sein Überholmanöver ein erhebliches Unfallrisiko geborgen habe.
Wer auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeiten fahre, müsse sicher sein, dass er nicht rechts überholt werde. Rechtsüberholen sei auf der Autobahn nur mit der gebotenen Vorsicht erlaubt, wenn auf der linken Spur verlangsamt werde, während die rechte Spur frei sei.
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts stellt ein Slalomfahren auf der Autobahn immer einen schweren Verstoss gegen die Strassenverkehrsregeln dar, sofern keine aussergewöhnlichen Umstände vorliegen. Dadurch werde eine erhöhte abstrakte Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer geschaffen.
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