Francesco MaisanoUnispital reicht Strafanzeige gegen Herzchirurgen ein
dor
11.8.2020
Neue Entwicklung in der Affäre um Francesco Maisano: Das Universitätsspital Zürich reicht bei der Zürcher Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Leiter der Klinik für Herzchirurgie ein – wegen Verdachts auf Urkundenfälschung.
Das Universitätsspital Zürich (USZ) hat Ende vergangener Woche bei der Zürcher Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Leiter der USZ-Klinik für Herzchirurgie, Francesco Maisano, wegen Verdachts auf Urkundenfälschung eingereicht. Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Eingang der Strafanzeige auf Anfrage des «Tages-Anzeigers». Dem Bericht zufolge wollte sich das USZ zu den jüngsten Entwicklungen in der Maisano-Affäre nicht äussern.
Vor einem Monat hatte bereits die Zürcher Patientenstelle eine Anzeige wegen möglicher Patientengefährdung eingereicht. Es gilt in beiden Fällen die Unschuldsvermutung.
Maisano ist seit mehr als zwei Monaten vom USZ beurlaubt. Vor zwei Wochen hatte ihn das Spital des Amtes enthoben, weil der Professor im Verdacht steht, während der laufenden Untersuchung gegen ihn auf Daten zugegriffen und sie abgeändert zu haben. Maisano konnte in den letzten Wochen beliebig im Uni-Spital ein und aus gehen. Er soll dort Spitalangestellten weiterhin Anweisungen gegeben und auch auf Dokumente im internen IT-System zugegriffen haben.
Zurzeit laufen dem Bericht zufolge verschiedene Untersuchungen gegen den Herzchirurgen. Zum einen wird untersucht, ob er sich wissenschaftlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. Die vom USZ beauftragte Anwaltskanzlei Walder Wyss prüft zudem, ob durch Maisano Patienten zu Schaden gekommen sind.
Maisano, der auch Professor an der Universität Zürich ist, kenne die gegen ihn gerichteten Vorwürfe immer noch nicht, sagte der Sprecher des Herzchirurgen dem «Tages-Anzeiger». Das sei «absolut inakzeptabel». Seit Monaten verweigere ihm Martin Waser, Präsident des USZ-Spitalrats, das Gespräch. Maisano prüfe nun, ebenfalls Klage einzureichen – wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und Verleumdung.
Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, stellen sowohl Bewilligungsgesuche an die Heilmittelbehörde wie auch Operations- und Austrittsberichte Urkunden dar. Da der Chefarzt in solchen Unterlagen Komplikationen unterschlagen habe, sei von der Staatsanwaltschaft auch der Straftatbestand der Urkundenfälschung zu prüfen, heisse es in der Anzeige der Zürcher Patientenstelle.