Das Urheberrecht soll modernisiert werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag erste Entscheide dazu gefällt. Über Einschränkungen beim Replay-TV hat er aus Zeitgründen noch nicht entschieden.
Das Projekt hat eine lange Vorgeschichte. Der Bundesrat stützte sich auf den Kompromiss einer Arbeitsgruppe, in welcher Kulturschaffende, Produzenten, Provider und Konsumenten vertreten waren. Nach langem Hin und Her resultierte ein Kompromiss, mit dem sich der Nationalrat in der Debatte zufrieden zeigte.
Mit der Revision des Urheberrechts sollen die Interessen von Kulturschaffenden besser geschützt werden, ohne dass die Internetnutzer kriminalisiert werden. Wer illegale Angebote zum persönlichen Gebrauch konsumiert, soll weiterhin nicht belangt werden.
Schutz für Fotografien
Bereits zugestimmt hat der Nationalrat einer Ausweitung des Schutzes für Fotografien. Heute schützt das Urheberrecht Fotografien nur dann, wenn sie einen individuellen Charakter aufweisen. Professionelle Fotografen und Hobbyfotografen können sich kaum gegen eine ungewollte Übernahme ihrer Bilder wehren.
Künftig sollen alle Fotografien geschützt sein. Im Grundsatz war das nicht umstritten. Zu reden gab die genaue Ausgestaltung des Schutzes. Die vorberatende Kommission schlug eine Änderung vor, die aus ihrer Sicht den Schutz zusätzlich verbessert hätte. Der Rat beschloss aber, bei der Version des Bundesrates zu blieben.
Entschädigung bei Video-on-Demand
Weiter ist der Nationalrat damit einverstanden, dass Filmschaffende eine Vergütung für die Video-on-Demand-Verwendung erhalten. Diese würde durch die Verwertungsgesellschaften eingezogen. Die Regelung soll der zunehmenden Online-Nutzung von Werken und dem Verschwinden der Videotheken Rechnung tragen. Heute erzielen die Filmschaffenden deshalb geringere Erlöse.
Das System der Video-on-Demand-Vergütung ist beschränkt auf Filme von Schweizer Produzenten sowie auf Filme aus Ländern, die einen kollektiv wahrzunehmenden Vergütungsanspruch vorsehen.
Doppelvergütung ausgeschlossen
Christian Wasserfallen (FDP/BE) beantragte, die Regelung zu streichen. Er begründete das damit, dass es zu einer Doppelvergütung und damit zu einer Mehrbelastung der Konsumenten kommen könnte. Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga ist das ausgeschlossen. Der Rat lehnte den Antrag 112 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Nein sagte er auch zu einer Ausnahme für Filmmusikkomponisten, die eine Kommissionsminderheit beantragte. Sommaruga räumte ein, dass die Filmmusikkomponisten mit der neuen Regelung etwas schlechter fahren würden als bisher. Das sei aber der Preis dafür, dass sich die Situation für die Filmschaffenden insgesamt verbessere. Eine Ungleichbehandlung von Regisseuren, Schauspielerinnen und Komponisten sei nicht zu vertreten.
Kein Schutz für journalistische Werke
Zur Diskussion stand ferner ein Schutz für journalistische Werke. Eine Kommissionsminderheit beantragte eine Regelung, wonach die Betreiber sozialer Netzwerke den Urhebern oder Verlagen eine Vergütung schulden würden, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich machen. Der Rat lehnte das mit 133 zu 39 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.
Die Mehrheit befand, die Medienkrise sei so nicht zu lösen. Es sei unklar, wie die Plattformen für das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Zudem hätten die Medienschaffenden selbst ein Interesse daran, gelesen zu werden. Oft würden sie ihre Artikel in sozialen Netzwerken verbreiten. Sommaruga stellte fest, eine solche Regelung wäre rechtlich problematisch und in der Praxis kaum umsetzbar.
Noch kein Entscheid zu Replay-TV
Der Nationalrat wird die Beratungen am Freitag fortsetzen. Dann wird er auch über die umstrittene Regelung zum zeitversetzten Fernsehen entscheiden, welche die Kommission vorschlägt.
Beim Replay-TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf, wodurch Werbeeinnahmen entfallen. Die Kommission will nun im Gesetz verankern, dass die TV-Sender mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln. Werbung soll nur übersprungen werden dürfen, wenn das Sendeunternehmen zustimmt.
Hosting Provider in der Pflicht
Ebenfalls noch nicht entschieden hat der Rat über das Herzstück der Vorlage, die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern erfolgen, die Inhalte speichern. Bereits heute entfernen Provider in der Regel auf Meldung hin Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen. Künftig sollen sie verhindern müssen, dass die illegalen Angebote wieder hochgeladen werden. Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden.
Ursprünglich wollte der Bundesrat auch Access Provider - die Internetzugangsanbieter - in die Pflicht nehmen. Sie sollten auf Anweisung der Behörden den Zugang zu bestimmten Seiten sperren müssen. Nach Kritik in der Vernehmlassung sah der Bundesrat aber von Netzsperren ab. Auch auf die vorgesehenen Massnahmen gegen Peer-to-Peer-Netzwerke wie Musiktauschbörsen verzichtete er.
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