Kampfjet-Abstimmungskampf Verteidigungsdepartement muss klein beigeben – Gegner frohlocken

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6.7.2020

Welchen Kampfjet braucht die Schweiz?

Welchen Kampfjet braucht die Schweiz?

16.04.2019

Schon Monate vor der Kampfjet-Abstimmung bekämpfen sich hinter den Kulissen Gegner und Befürworter. Es geht darum, was im offiziellen Abstimmungsbüchlein des Bundes stehen darf und was nicht. Einblicke in die Korrespondenz. 

Die Abstimmung über den 6-Milliarden-Kredit für neue Kampfjets ist erst am 27. September, doch Befürworter und Gegner der Vorlage kämpfen hinter den Kulissen schon lange. Und heftig. Es geht darum, worüber das Stimmvolk im Abstimmungsbüchlein – darin stehen die offiziellen Erläuterungen des Bundesrats – informiert wird. 

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz hat der «Beobachter» die Schreiben zwischen dem Verteidigungsdepartement VBS und der Bundeskanzlei angefordert. Und diese Korrespondenz hat es in sich. Sie zeigt, wie das VBS «verzweifelt versuchte», für die Armee unbequeme Zahlen aus dem Bundesbüchlein zu verbannen.



Worum es geht? Das Referendumskomitee – eine Koalition aus SP, Grünen, Umwelt- und Friedensorganisationen unter Führung der GSoA – darf im Abstimmungsbüchlein seine Argumente darlegen. Das ist das Recht der Gegnerinnen und Gegner vor jeder Abstimmung. Dabei geniesst ein Referendumskomitee gemäss Gesetz grosse Freiheiten. Der Bundesrat kann aber eingreifen und «ehrverletzende, krass wahrheitswidrige oder zu lange Äusserungen» ändern oder zurückweisen.

Zahl von 24 Milliarden darf von Gegnern genannt werden

Laut «Beobachter» beugten sich im Generalsekretariat von Verteidigungsministerin Viola Amherd dazu Ende April denn auch hochrangige Beamtinnen und Beamte über den Text. Sie stuften mehrere Punkte als «grob wahrheitswidrig» ein.

Konkret störte sich das VBS am Satz: «Über die gesamte Lebensdauer würden die Jets sogar um die 24 Milliarden kosten.» Dazu muss man wissen, dass das VBS lange Zeit zu solchen Zahlen schwieg. Nach einigem Hin und Her zwischen VBS, Bundeskanzlei – inklusive hauseigener Juristinnen und Juristen – und dem Referendumskomitee wurde dann aber klar, dass dieser Satz nicht verboten werden kann: Er wird ins Abstimmungsbüchlein kommen.



Inzwischen hat auch das VBS, das in die Defensive gedrängt wurde, in der «NZZ am Sonntag» verklausuliert eine Zahl genannt: Die über 30 Jahre aufgerechneten Betriebskosten würden «zirka doppelt so hoch ausfallen wie die Beschaffungsausgaben». Das heisst ausgedeutscht: Die Kampfjets dürften alles in allem etwa auf 18 Milliarden zu stehen kommen.

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