Kanton Wallis entscheidet Eines von elf Wolfsrudeln darf abgeschossen werden

zd, sda

11.9.2024 - 12:30

Im Kanton Wallis darf vorerst nur eines von vier zum Abschuss beantragten Wolfsrudeln eliminiert werden. (Archivbild)
Im Kanton Wallis darf vorerst nur eines von vier zum Abschuss beantragten Wolfsrudeln eliminiert werden. (Archivbild)
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Das Bundesamt für Umwelt hat entschieden: Von den elf Wolfsrudeln im Kanton Wallis darf vorerst nur eins vollständig reguliert werden. Der Kanton will dennoch weitere die Population kontrollieren.

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  • Im Kanton Wallis darf ein Wolfsrudel vollständig abgeschossen werden, während Anträge für zwei weitere Rudel abgelehnt wurden.
  • Der Abschuss des Rudels Les Toules wurde unter Auflagen genehmigt.
  • Von insgesamt elf Rudeln im Wallis können etwa neun Wölfe aus dem Nanz-Rudel geschossen werden.

Im Kanton Wallis darf vorerst nur eines von vier vorgesehenen Wolfsrudeln abgeschossen werden. Das hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) entschieden.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) des Kantons und das Bafu hätten festgestellt, dass alle Bedingungen für die Anordnung einer proaktiven Regulierung des Nanz-Rudels erfüllt seien, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Wallis vom Mittwoch.

Was die drei anderen Rudel betrifft, so hat das BAFU den Abschuss unter Auflagen für das Rudel Les Toules bewilligt und das Gesuch für die Eliminierung der Rudel Augstbord und Hérens-Mandelon abgelehnt. Der Kanton prüfe derzeit alle Möglichkeiten, um diese Situation zu ändern, heisst es weiter.

Der Kanton könne von den elf Rudeln, die es derzeit im Wallis gebe, nur das Nanz-Rudel vollständig entnehmen. Damit können gemäss der Mitteilung mindestens etwa neun Wölfe aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Individuen im Wallis abgeschossen werden.