MarkenschutzWeltweiter Schutz von Schweizer Marken
SDA
5.6.2020 - 12:40
«Zuger Kirschtorte», «Bündnerfleisch» oder «Tête-de-Moine»: Geografische Angaben in Schweizer Marken sollen künftig einfacher weltweit geschützt werden können. Der Bundesrat beantragt, der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen beizutreten.
Er hat am Freitag die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung zuhanden des Parlaments verabschiedet. Tritt die Schweiz dem internationalen Abkommen bei, sollen Schweizer Produzenten künftig geografische Angaben mit einem einfachen Verfahren in zahlreichen Staaten gleichzeitig zum Schutz anmelden können.
Eine Ratifizierung der Genfer Akte würde nach sich ziehen, dass das Schweizer Markenschutzgesetz um einige Punkte ergänzt wird, etwa über die Registrierung, Berechtigungen und Regelungen für Gebühren und Kompetenzen.
Unkompliziert und günstig
Heute müssen Schweizer Produzenten für den Schutz ihrer geografischen Angabe in jedem Land einen separaten Antrag stellen. Das neue System sei unkompliziert und günstig, schreibt der Bundesrat.
Geografische Angaben bei Produkten wie «Rigi Kirsch» oder der Vermerk «Swiss» für Uhren seien im globalen Markt ein wichtiger Wettbewerbsvorteil, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. Sie schützten Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von Produkten, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt würden. Dazu zählen etwa die Kirschbaumplantagen, welche für die Innerschweizer Region typisch sind, oder die Käsereien im Mittelland.
Kein Widerstand in der Vernehmlassung
Vor einem Jahr hatte der Bundesrat die Vernehmlassung zur Vorlage eröffnet. Alle hätten den völkerrechtlichen Vertrag einhellig unterstützt, weshalb er keine Änderungen am Gesetzesentwurf mehr vorgenommen habe, heisst es in der Botschaft.
Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung von 1958, dem die Schweiz nicht angehört, wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. Das Abkommen wurde 2015 durch die Verabschiedung der Genfer Akte revidiert, die insbesondere die Erweiterung des Systems auf sämtliche geografischen Angaben vorsieht.
Zu den bedeutenden Erneuerungen gehört, dass das System auf sämtliche geografischen Angaben wie etwa «Swiss» oder «Appenzeller» beim «Appenzeller Mostbröckli» ausgeweitet wird, und nicht mehr nur auf die Ursprungsbezeichnung wie «Abricotine» – dem Obstbrand aus Walliser Aprikosen – beschränkt ist.
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