Fitness-Studios geöffnet Wer sein Abo weiterhin sistieren will, braucht gute Gründe

uri

21.4.2021

Training in einem Schweizer Fitnesscenter. (Symbolbild)
Training in einem Schweizer Fitnesscenter. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Seit Montag sind die Fitnesscenter in der Schweiz wieder in Betrieb. Auch wenn sich einzelne Sportler noch nicht in ihr Studio wagen, läuft ihr Abo in der Regel seit Montag weiter. 

uri

21.4.2021

Fitnessbegeisterte und auch die Betreiber der Studios dürfen sich seit Montag freuen: Unter strengen Auflagen dürfen Fitnesscenter wieder Kundschaft empfangen. Das bedeutet aber auch, dass bei den meisten Studios, die während des Lockdowns entweder sistierten oder gratis verlängerten, Abos nun wieder normal anlaufen.

Einige mögen nun an die Geräte stürmen, um den im Lockdown vernachlässigten Body wieder auf Vordermann zu bringen. Vorsichtigen Fitnessfreunden dürfte die Aussicht, gemeinsam mit anderen in einem Raum keuchend zu trainieren, dagegen den Angstschweiss auf die Stirn treiben. Vor allem, wenn man selbst Risikoperson ist oder noch nicht geimpft. Können sie ihr Abo weiter pausieren? 



Sistierung aus reiner Vorsicht dürfte schwierig werden

Ganz unkompliziert dürfte es für Kunden jedenfalls nicht werden, wenn sie lediglich aus Vorsicht ihre Verträge sistieren wollen, wie Nachfragen von «blue News» zeigen, wobei vier der angefragten Unternehmen leider nicht rechtzeitig antworteten. 

Migros-Fitness, nach Eigenaussage mit 130 Fitness- und Wellnessanlagen die grösste Fitness-Anbieterin der Schweiz, teilt etwa mit, man habe sich bereits während der Lockdowns gegenüber den Mitgliedern sehr kulant und flexibel gezeigt.

«Konkret bedeutet dies, dass wir für die Zeit der behördlich angeordneten Vollschliessung infolge Corona eine 100-prozentige Zeitgutschrift garantieren», erklärte der Leiter der Migros-Medienstelle, Marcel Schlatter. Damit verlängere sich die Gültigkeit des Abonnements «um die Dauer der effektiven Schliessung». Auch habe man kostenlos ein Online-Training zur Verfügung gestellt. 

Darüber hinaus würden jedoch die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, so Schlatter. Ein Blick in die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» für einen Mitgliedschaftsvertrag im Migros Fitness-Center etwa zeigt, dass ein sogenannter «Timestop» – also die Unterbrechung der Mitgliedschaft für die Dauer von mindestens einem Monat – nur bei «Vorliegen eines triftigen Grundes» möglich ist. Darunter fallen unter anderem ein beruflicher Auslandsaufenthalt, Ferien, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder auch der Militär- und Zivildienst.

«Weitere Stilllegung der Abonnemente nicht vorgesehen»

Deniz Yurtdas, CCO der zur Migros gehörenden Kette Activ Fitness, erklärte, der Lockdown habe für die gesamte Fitnessbranche einen herben Einnahmeverlust bedeutet. So habe man auch während der Hauptverkaufssaison im Winter 2020/21 wegen der behördlich angeordneten Schliessung keine neuen Mitglieder gewinnen können.

«Wir haben in der Zeit des ersten Lockdowns im Frühling 2020 sowie im zweiten Lockdown von Dezember 2020 bis April 2021 eine 100-prozentige Zeitgutschrift, eine sogenannte ‹Lockdown-Garantie› gewährt», meint Yurtdas. Sämtlichen Mitgliedern sei dabei die effektive Schliessungszeit an die Abonnements angehängt worden.

Da nun der «Grossteil unseres Fitnessangebotes wieder zur Verfügung steht, ist eine weitere Stilllegung der Abonnemente für Mitglieder nicht vorgesehen», sagt Yurtdas. Allerdings gewähre man selbstverständlich gemäss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen  «eine Auszeit, falls eine ärztlich bescheinigte Trainingsdispens vorliegt».

Zu Verträgen mit Kieser-Training erklärte Andreas Bantel, Mediensprecher der Fitness-Kette, für Kunden, die ihre Mitgliedschaft aufgrund der Pandemie-Risiken ruhen lassen wollten, werde man die Optionen mit «den betreffenden Kunden auf individueller Basis» prüfen. Grundsätzlich halte man sich sonst aber «an den bestehenden Vertrag mit den Kundinnen und Kunden».

Das Gespräch zu suchen, könnte sich lohnen

Wie das Verbrauchermagazin «Espresso» nach dem letzten Lockdown berichtete, kamen damals immerhin zahlreiche Studios Personen aus der Risikogruppe entgegen und sistierten den Vertrag. Allerdings wollten sie dafür auch meistens auch ein Arztzeugnis sehen. Eine ausserordentliche Kündigung aufgrund der Tatsache, dass man zu einer Risikogruppe gehöre, sei vertraglich aber nicht vorgesehen. «Da einige aber Kulanz versprechen, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen», hielt Espresso fest.

Für die Fitnessstudios ging mit der Möglichkeit zur Wiedereröffnung eine lange erhobene Forderung in Erfüllung. Claude Ammann, Präsident des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter Verbands (SFGV), hatte dazu bereits in der vergangenen Woche erklärt, der Bundesrat habe offenbar endlich eingesehen, dass die Fitness-Industrie aufgrund der vorhandenen Schutzkonzepte nicht zur Verschlechterung der epidemiologischen Lage beitrage.

Tatsächlich gelten in den Schweizer Fitnessstudios derzeit strikte Regeln, wie aus dem Papier «Schutzkonzept für den Fitnessbetrieb» der «Interessengemeinschaft Fitness Schweiz» hervorgeht. Unter anderem gilt in den Studios grundsätzlich eine vollständige Maskenpflicht, der erforderliche Abstand von 1,5 Meter muss stets eingehalten werden. Die Mitarbeiter müssen zudem immer Maske tragen, und auf 10 Quadratmeter Nutzfläche des Studios (ohne Garderobe und Zugangsflächen) darf rechnerisch maximal eine Person kommen.