Causa Lauber Wie der Bundesanwalt wegen Geheimtreffen in Ungnade gerät

SDA/aka

13.5.2020

Heute entscheidet die Gerichtskommission, ob gegen Michael Lauber ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet wird. Der Bundesanwalt ist in den FIFA-Skandal verwickelt.
Heute entscheidet die Gerichtskommission, ob gegen Michael Lauber ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet wird. Der Bundesanwalt ist in den FIFA-Skandal verwickelt.
Keystone

Michael Lauber gerät weiter unter Druck. Heute will die Gerichtskommission der eidgenössischen Räte entscheiden, ob gegen den Bundesanwalt ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden kann.

Am heutigen Mittwoch befasst sich die Gerichtskommission erneut mit dem Fall Michael Lauber. Dabei geht es um die Frage, ob die Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Bundesanwalts ausreichen, um ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten.

Sollte das der Fall sein, werde Lauber zur Anhörung eingeladen, sagte der Präsident der Gerichtskommission, FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR), gegenüber der SRF-Sendung «Heute Morgen». Die nächste Sitzung der Gerichtskommission ist für den 20. Mai geplant. «Wir haben den Bundesanwalt auch schon anvisiert, dass er allenfalls dort angehört würde», sagte Caroni.



Vor rund zwei Wochen hatte der Berner BDP-Nationalrat Lorenz Hess einen Antrag für ein Amtsenthebungsverfahren gegen Bundesanwalt Lauber bei der Gerichtskommission deponiert. Der Berner SP-Nationalrat Matthias Aebischer hatte gleichentags dem Deutschschweizer Radio SRF gesagt, dass er ein Amtsenthebungsverfahren beantragen werde.

Amtsenthebung «kein politischer Entscheid»

Hintergrund der Affäre bilden vertrauliche Treffen des Bundesanwalts mit dem Präsidenten des Weltfussballverbandes FIFA, Gianni Infantino. Diese wurden nicht protokolliert. Wegen erheblichen Pflichtverletzungen beschloss die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) in einem Disziplinarverfahren, dem Bundesanwalt während eines Jahres den Lohn um acht Prozent zu kürzen.

Gegen die Verfügung der Aufsichtsbehörde reichte Lauber beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Das Urteil, ob sich Lauber einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, möchte Caroni deshalb nun dem Gericht überlassen. «Würde die Gerichtskommission das parallel auch machen, dann hätte man eine Doppelspurigkeit», sagte er im SRF-Gespräch.

Eventuell käme man sogar zu widersprüchlichen Resultaten. Deshalb gehe es mindestens so schnell und mindestens gut, wenn die Beweiserhebung ans Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen delegiert werde. Ausserdem sei die Amtsenthebung «kein politischer Entscheid». Ein Bundesanwalt dürfe nicht einfach nur auf politischen Druck eliminiert werden, sagte Caroni.

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