Strengeres Einreiseregime Wie leicht lässt sich ein Coronatest fälschen?

tmxh

27.1.2021

Der Nachweis eines negativen Coronatests kann theoretisch leicht gefälscht werden, sagen Experten (Symbolbild).
Der Nachweis eines negativen Coronatests kann theoretisch leicht gefälscht werden, sagen Experten (Symbolbild).
KEYSTONE/DPA/TOM WELLER

Touristen und Pendler sollen nur mit einem negativen Coronatest in die Schweiz einreisen dürfen, fordern fast alle Parteipräsidenten. Dabei stellt sich die Frage: Wie einfach ist die Fälschung eines solchen Testergebnisses?

Geht es nach sechs Präsidenten der Schweizer Parteien, sollten Reisende aus Risikogebieten bei der Einreise in die Schweiz bald einen negativen Coronatest vorlegen, gefolgt von einer mehrtägigen Quarantäne. Bei den betroffenen Grenzkantonen traf die Forderung auf Ablehnung, in einem Schreiben an den Bundesrat warnten sie vor negativen Folgen. Allein aus dem Tessin gab es Unterstützung für schärfere Einreisebestimmungen.

Befürchtet werden unter anderem falsche Signale an die Nachbarländer, ökonomische Nachteile und eine mangelhafte Mobilität der Grenzgänger, die etwa im Gesundheitssystem arbeiten. Doch stellt sich bei der Debatte auch die Frage, wie leicht sich der Nachweis eines negativen Testergebnisses fälschen lassen würde. Schliesslich müsste ein validierter PCR-Coronatest lediglich als ausgedruckte oder digitale Bestätigung vorliegen. 



Der Nachweis eines Testresultats kann laut Patrick Mathys vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf einem mobilen Gerät oder als Papierbestätigung erfolgen. Gegenüber SRF sagte er: «Klar ist, dass diese Nachweise nicht absolut sicher sind. Sie können gefälscht werden, da müssen wir uns keine Illusionen machen.»

Kein Bagatelldelikt

«Tatsache ist, dass solche Atteste völlig unterschiedlich sind: Sie kommen aus einer Vielzahl von Ländern und von unterschiedlichen Akteuren und sehen deshalb völlig verschieden aus», erklärte Beat Oppliger, Präsident der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, im Gespräch mit SRF. Deshalb sei es «aus unserer Sicht zu wünschen, wenn diese Atteste möglich einheitlich daherkämen – und andererseits möglichst nicht leicht zu verändern sind.» 



Die Fälschung eines negativen Coronatests sei laut Opplinger kein Bagatelldelikt. Das sehen die hiesigen Strafverfolgungsbehörden schon jetzt so. Das zeigt der Fall einer 17-jährigen Niederländerin, die Anfang Januar trotz positiven Tests über den Flughafen Zürich heimreisen wollte und deshalb einen negativen Coronatest fälschte. Sie wurde nun laut SRF wegen der Fälschung von Ausweisen und der Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz schuldig gesprochen.

Sollte das neue Einreise-Regime kommen, könnten sich derlei Fälle mehren. Das zeigt etwa ein Blick auf Nachbarland Frankreich, wo bereits im November mehrere Menschen wegen des Handels mit gefälschten Coronatests verhaftet wurden. Auch in anderen Ländern gebe es einen Schwarzmarkt dafür, wie verschiedene Medien schon im Herbst berichteten.

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