Ukraine Wiederausfuhr von Waffen soll unter Bedingungen möglich sein

gg, sda

11.5.2023 - 17:35

Befreundete Staaten sollen in Zukunft Schweizer Kriegsmaterial weiterverkaufen dürfen. Diesem Grundsatz stimmen beide Sicherheitspolitischen Kommissionen (SIK-N/S) zu. (Themenbild)
Befreundete Staaten sollen in Zukunft Schweizer Kriegsmaterial weiterverkaufen dürfen. Diesem Grundsatz stimmen beide Sicherheitspolitischen Kommissionen (SIK-N/S) zu. (Themenbild)
Keystone

Die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial soll unter Bedingungen möglich werden. Das hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) am Donnerstag entschieden – im Einklang mit ihrer Schwesterkommission. Nun kann ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden.

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Die SIK-S gab der parlamentarischen Initiative der Nationalratskommission mit 8 zu 5 Stimmen Folge, wie Kommissionspräsident Werner Salzmann (SVP/BE) am Donnerstagabend vor den Medien in Bern bekanntgab. Weil beide Kommissionen grünes Licht gegeben haben, kann die Nationalratskommission nun eine Vorlage ausarbeiten.

Der sogenannt kombinierte Ansatz sieht vor, dass der Bundesrat künftig im Einzelfall eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung ausnahmsweise auf fünf Jahre befristen kann. Nämlich dann, wenn das Bestimmungsland die Menschenrechte nicht schwerwiegend verletzt, keine Gefahr besteht, dass das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird, und wenn das Bestimmungsland nicht in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.

Die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern in einen kriegführenden Staat wäre möglich, wenn dieser von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch macht – und dies von der Uno-Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit respektive vom Uno-Sicherheitsrat festgestellt wurde. Die Gesetzesänderung würde gemäss dem Vorschlag auch rückwirkend gelten.