EU geht gegen Greenwashing vorWo «Öko» draufsteht, ist oft kaum «Öko» drin
16.8.2022
Die EU macht Ernst gegen Greenwashing. In der Schweiz ist ein Versuch gescheitert, gesetzlich gegen unwahre Umweltangaben vorzugehen. Legal sind solche Täuschungen trotzdem nicht.
16.08.2022, 00:00
«Natürlich», «umweltfreundlich» oder «nachhaltig» – Produkte mit solchen Angaben, oft in Grün, manchmal gar mit einem offiziell anmutenden Label verkaufen sich gut. Doch nicht immer halten die Konsumgüter, was ihre Verpackung verspricht. Greenwashing heisst das Phänomen. Leere Versprechen schonen das Gewissen der Käufer*innen statt die Umwelt.
Dagegen regt sich Widerstand. Die Schweizer Stiftung Konsumentenschutz kritisiert, dass Dutzende Labels Verwirrung stifteten, statt zu helfen, nachhaltiger zu konsumieren. Greenpeace bezichtigte nachhaltige Finanzprodukte des Etikettenschwindels, wie das Portal finews.ch berichtete.
Auch in der Schweizer Politik ist das Thema angekommen. Die Genfer Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger (Grüne) scheiterte allerdings mit ihrer parlamentarischen Initiative. Sie wollte den Artikel gegen unlauteren Wettbewerb um eine Bestimmung erweitert sehen, welche Täuschung in Bezug auf die Umweltfreundlichkeit direkt anspricht.
Überprüfung nicht praxistauglich
Die vorbereitende Rechtskommission sah die Erweiterung als unnötig an, da das Gesetz jegliche Täuschung verbiete. Ausserdem sei die Pflicht, einen Nachweis für Umweltfreundlichkeit eines Produkts zu erbringen, «wenig praxistauglich».
Unterstützung erhält Pasquier-Eichenberger von der Stiftung Konsumentenschutz. Aktuell sei nicht mehr erkennbar, welche Produkte tatsächlich umweltschonend produziert würden. Es müsse dringend die Spreu vom Weizen getrennt werden, erklärt Sprecherin Josianne Walpen «Watson».
Den entgegengesetzten Weg geht die EU mit dem «European Green Deal». Dieser sieht unter anderem vor, die Konsument*innen besser über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten zu informieren und vor «Grünfärberei» zu schützen.
EU verbietet Grünfärberei
Eine Reihe von Inhalten in der Produktebeschriftung will die Europäische Kommission verbieten, so zum Beispiel nicht nachweisbare Umwelteigenschaften, vage Aussagen wie «grün», «öko» oder «umweltfreundlich», freiwillige Nachhaltigkeitssiegel, wenn diese nicht von Dritten oder einer Behörde vergeben und überprüft werden.
Doch erst wird das Europäische Parlament die Vorschläge diskutieren, dann müssen die Mitgliedstaaten diese annehmen und in nationales Recht umsetzen.
In der Schweiz bleibt die Möglichkeit, unwahre Umweltversprechen über das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen, worauf auch die Rechtskommission des Nationalrats verwiesen hat.