Graubünden Bund bewilligt Abschuss von Jungwölfen

jc, sda

28.9.2022 - 14:15

Der Bund erlaubt den Abschuss von zwei Jungwölfen im Kanton Graubünden. (Symbolbild)
Der Bund erlaubt den Abschuss von zwei Jungwölfen im Kanton Graubünden. (Symbolbild)
KEYSTONE/DPA-Zentralbild

Der Bund hat am Mittwoch den Abschuss von zwei Jungwölfen im Kanton Graubünden bewilligt. Es seien grosse Schäden verzeichnet worden, befand das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Den Abschuss eines Wolfs im Val d'Hérens bewilligte das BAFU jedoch nicht.

28.9.2022 - 14:15

Mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen wolle der Kantone «eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken», heisst es in der Mitteilung des BAFU von Mittwoch. Der Kanton kann nun die Abschussverfügung erlassen. Gemäss Mitteilung ist diese bis zum 31. März 2023 befristet.

Die Wölfe müssten in der Nähe der Nutztierherden geschossen werden. Ausserdem müssten mehrere andere Wölfe in der Nähe sein, damit die Abschüsse die abschreckende Wirkung hätten und das Verhalten des Rudels geändert werden könne.

Das BAFU empfiehlt dem Kanton ausserdem, die Herdenschutzmassnahmen auf der Alp, auf der die Schäden entstanden seien, zu überprüfen. Der Kanton hatte am 13. September ein Gesuch zum Abschuss der Jungwölfe eingereicht.

Das Wolfsrudel Moesola ist südlich des San Bernardino-Passes im Misox zu Hause. Ein Wolfspaar hat sich dort im Sommer bereits zum zweiten Mal erfolgreich reproduziert. Vier Jungwölfe wurden im oberen Misox beobachtet. Die Wildhut schloss im Sommer nicht aus, dass noch weitere Welpen zum diesjährigen Wurf gehören. Als Ort der Beobachtung wurde die Region zwischen Mesocco und San Bernardino genannt.

Zu wenig Herdenschutz vor Walliser Wölfen

Das Gesuch des Kantons Wallis zur Regulierung des Wolfsrudels im Val d'Hérens lehnt das BAFU jedoch ab. Grund für die Ablehnung sei der ungenügende Herdenschutz auf den betroffenen Schafalpen, wie das BAFU am Mittwoch mitteilte.

Der Kanton Wallis hatte das Gesuch zum Abschuss von drei Jungwölfen dieses Rudels bereits am 19. August eingereicht und zwei Mal Dokumente nachgereicht. Der Kanton Wallis begründete den erwünschten Abschuss mit grossen Schäden. Die geltende Gesetzgebung erlaubt eine Regulierung erst, nachdem grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung aufgetreten sind.

jc, sda