Milderes Urteil revidiertVergewaltiger von Basel droht eine höhere Strafe
hkl, sda
22.11.2023 - 14:42
Einem Portugiesen, der 2020 in Basel zusammen mit einem Jugendlichen eine Frau vor ihrer Wohnung vergewaltigt hat, droht eine höhere Strafe. Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass das Verschulden des Angeklagten als Mittäter stärker zu berücksichtigen sei.
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Ein heute 35-jähriger Portugiese wurde in einem Vergewaltigungsfall in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Basler Appellationsgericht bestätigte den Schuldspruch im Berufungsverfahren, reduziert die Strafen für den Täter aber deutlich.
Dieses Urteil sorgte schweizweit für grosse Empörung.
Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass das Verschulden des Angeklagten stärker zu berücksichtigen sei. Ihm droht nun eine höhere Strafe.
Das Bundesgericht hat das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt im Falle der Vergewaltigung an der Elsässerstrasse aufgehoben, wie es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden hat.
Dieses Urteil hatte in der Schweiz für grosse Empörung gesorgt. Nun müssen die Basler Richter erneut über den Fall urteilen.
Vergewaltigung vor der Wohnung
Die Tat geht zurück auf den 2. Februar 2020 in Basel. Zu diesem Zeitpunkt ist eine 33-jährige Frau am frühen Morgen auf dem Heimweg vom Ausgang. Ein damals 31-jähriger Mann und ein 17-jähriger Teenager begleiten sie.
Unmittelbar vor dem Zuhause der Frau passiert es: Die beiden Begleiter werden übergriffig. Die beiden Männer vergehen sich im Windschutz des Hauseingangs an ihrem Opfer – elf Minuten lang, wie die Anklageschrift später enthüllen sollte.
Umstrittenes Urteil sorgte für Empörung
In erster Instanz hatte das Basler Strafgericht den heute 35-jährigen Portugiesen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 51 Monaten und einem Landesverweis von acht Jahren verurteilt.
Das Appellationsgericht milderte im August 2021 das Urteil der Vorinstanz ab und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 18 Monate unbedingt. Der Täter wurde deshalb bereits kurz nach dem Urteil aus dem Strafvollzug entlassen.
Begründet wurde das Urteil von Gerichtspräsidentin Liselotte Henz (FDP) damals unter anderem damit, dass die Frau «mit dem Feuer spielte» sowie «Signale an die Männer aussendete» – und mit der Tatsache, dass die Übergriffe «relativ kurz» gewesen seien und zu keinen bleibenden physischen Verletzungen bei der Frau geführt hätten.
Das abgemilderte Urteil des Appellationsgerichts löste in der Schweiz einen Sturm der Empörung aus. Bei der Verhandlung vor dem Appellationsgericht hatte der damals 33-Jährige behauptet, die sexuellen Handlungen im Hauseingang seien einvernehmlich gewesen.
Die Frau alarmierte allerdings unmittelbar nach der Tat die Polizei und war am Telefon aufgelöst, wie die Tonaufnahmen des Notrufs belegen.