Beschimpfungen, Drohungen, Sachbeschädigung 13 Seiten Anklageschrift – Aargauer Nachbarstreit eskaliert

red

6.3.2024

Ein Streit unter Nachbarn landete vor dem Bezirksgericht in Lenzburg.
Ein Streit unter Nachbarn landete vor dem Bezirksgericht in Lenzburg.
Bild: Kanton Aargau

Ein übler Streit unter Nachbarn wurde vor dem Bezirksgericht in Lenzburg verhandelt. Ein Mann soll das Paar nebenan bedroht, beschimpft und beleidigt haben. Zudem beschädigte er ihre Autos – und zerstörte einen Rosenbogen mit einer Elektrosäge.

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  • In Egliswil tobte lange ein wüster Nachbarschaftsstreit.
  • Ein 56-jähriger Schweizer beschimpfte die Frau und den Mann nebenan mehrfach und drohte, dass er ihr Haus anzünde.
  • Mit einem Spalthammer beschädigte er die Frontscheiben ihrer Autos. Zudem zerstörte er mit einer Elektrosäge den Rosenbogen oder klebte das Schlüsselloch mit Sekundenleim zu.
  • Der Mann soll unter einer psychischen Störung leiden.
  • Das Gericht verurteilte ihn dennoch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten.

Die Liste der Vorwürfe ist lang und illuster: mehrfache Drohung, mehrfache Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfache Beschimpfung, mehrfache sexuelle Belästigung sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Mit einer 13-seitigen Anklageschrift ist ein langer Nachbarschaftsstreit aus Egliswil vor dem Bezirksgericht in Lenzburg gelandet. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».

Schikane der Nachbarn als «Lebensziel»

Der 56-jährige Angeklagte soll es sich zum Lebensziel gemacht haben, das Nachbarschaftspaar zu schikanieren. Im Spätherbst 2022 soll die Situation vollends eskaliert sein: Der Mann beleidigte die beiden mit nicht jugendfreien Kraftausdrücken und drohte damit, ihr Haus anzuzünden.

Zudem soll er mit einem Spalthammer die Frontscheiben ihrer Autos beschädigt haben. Mit einer Elektrosäge zerstörte er ihren Rosenbogen und klebte das Schlüsselloch mit Sekundenleim zu. Auslöser des Streites soll ursprünglich eine Auseinandersetzung um ein Wegrecht gewesen sein.

Der Fall wurde nun vor dem Bezirksgericht Lenzburg verhandelt. Doch die Klägerschaft hatte keine Möglichkeit, den Beschuldigten zur Rede zu stellen. Denn der Angeklagte erschien gar nicht erst zur Verhandlung.

Persönlichkeitsstörung schützt Angeklagten nicht vor Strafe

Grund: Seit November 2022 sitzt er im Gefängnis. Der Mann weigert sich, an der Verhandlung teilzunehmen. Die Verhandlung fand deshalb ohne ihn statt. Der Angeklagte leide schon seit über 20 Jahren an einer ausgeprägten paranoiden Persönlichkeitsstörung, berichtet die «Aargauer Zeitung».

Seine Störung sei indes keine Entschuldigung für sein Verhalten, findet die Klägerseite. Der Mann halte sich weder an Regeln noch an Gesetze, man könne sein Verhalten nicht nur auf seine Krankheit schieben.

Das Gericht teilte diese Ansicht. Es verurteilte den Angeklagten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten. Zudem muss der Mann eine unbedingte Geldstrafe, eine Busse und die Verfahrenskosten übernehmen. Ihm wurde zudem eine stationäre therapeutische Massnahme verordnet.