Prozess 20 Jahre Haft für Kindsmörder in Genf

SDA

22.6.2018 - 15:24

Blumen und Beileidsbekundungen vor dem Hauseingang in Carouge GE, wo der Verurteilte vor sechs Jahren das zwölfjährige Mädchen getötet hatte. (Archiv)
Blumen und Beileidsbekundungen vor dem Hauseingang in Carouge GE, wo der Verurteilte vor sechs Jahren das zwölfjährige Mädchen getötet hatte. (Archiv)
Source: Keystone/MAGALI GIRARDIN

Wegen Vergewaltigung und Mord eines zwölfjährigen Mädchens ist ein Taxifahrer vom Genfer Strafgericht zu 20 Jahren Gefängnis und einer Verwahrung verurteilt worden. Der Mann wurde zudem des sexuellen Missbrauchs an zwei Ex-Frauen schuldig gesprochen.

Der Mann hatte vor sechs Jahren eine Zwölfjährige - die Tochter seiner Freundin - vergewaltigt und erwürgt. Das Gericht sprach am Freitag von einer äusserst schweren Schuld des Angeklagten. Er habe das Vertrauen des Kindes ausgenutzt, weil er eine Beziehung zu seiner Mutter unterhielt.

Der 42-jährige Angeklagte äthiopischer Herkunft war seit ein paar Monaten mit der Mutter des Mädchens befreundet und regelmässig bei dieser zu Besuch. Als er sich einmal allein mit der Zwölfjährigen in der Wohnung befand, hat er laut Gericht die Situation ausgenützt, um die Jugendliche zu vergewaltigen.

Der Angeklagte hatte wiederholt seine Unschuld beteuert. Die Richter stellten jedoch fest, dass es genügend Indizien gab, um jegliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten auszuräumen.

DNA-Spuren im Slip

In seinem Urteil wies das Gericht erster Instanz auf die besonders kompromittierenden DNA-Spuren des Angeklagten hin. Die Polizei stellte diese insbesondere am Hals, in der Unterhose und unter den Fingernägeln des Mädchens sowie unter dem Bett sicher, wo er die Leiche versteckt hatte.

Gemäss den Richtern verfügte der Angeklagte auch über genügend Zeitspielraum, um nach seiner Tat ein Alibi zu konstruieren. Demnach telefonierte der Taxifahrer nach seinem Verbrechen mit der Mutter des getöteten Mädchens, um sie sowie die Schwester und den jüngeren Bruder des Opfers zum Essen in ein Restaurant einzuladen.

Das Gericht erwähnte in ihrem Urteil auch die verschiedenen Versionen, mit denen der Täter seine Anwesenheit am Tag des Verbrechens in der Nähe des Gebäudes, in dem das Opfer wohnte, zu erklären versuchte. So schenkten die Richter etwa der Aussage des Angeklagten keinen Glauben, er habe dem Mädchen einen Termin für einen "Fahrkurs" gegeben.

Seltsames Verhalten

Stutzig machte die Richter auch das seltsame Verhalten des Angeklagten, nachdem das Mädchen vermisst wurde. Dieser äusserte sich nie besorgt und beteiligte sich nur sehr passiv an der Suche des Kindes. Die Polizei entdeckte die Leiche der Zwölfjährigen schliesslich am Tag nach dem Verbrechen unter dem Bett der Mutter.

Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte das Kind mehrere Minuten lang würgte, nachdem er es wegen seiner Triebe sexuell missbraucht hatte. Der Täter habe Angst gehabt, dass seine Tat auffliege. Deshalb habe er das Mädchen umgebracht. Danach habe der Mann sehr kontrolliert gehandelt, um nicht eines Verbrechens verdächtigt zu werden.

Rekurs angekündigt

Die Anwälte des Angeklagten, die auf Freispruch plädiert hatten, kündigten an, Berufung einzulegen. Nach ihrer Ansicht handelt es sich um "ein Urteil, das einen Unschuldigen bestraft". Sie bedauerten, dass das Gericht das Risiko eingegangen sei, einen unschuldigen Mann zu verurteilen, um die Emotionen der Öffentlichkeit zu beruhigen, sagten sie.

Das Urteil des Gerichts erster Instanz wurde unter grosser Spannung verlesen. Viele Mitglieder der äthiopischen Gemeinschaft aus Genf waren im Gerichtssaal anwesend. Einige Frauen trugen T-Shirts mit einem Bild des Opfers und der Aufschrift "Gerechtigkeit für die Unschuld". Der Mann verliess den Gerichtssaal unter Hasstiraden des Publikums.

Der Staatsanwalt hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Verwahrung für den Angeklagten beantragt. Diese Massnahme wurde durch ein psychiatrisches Gutachten über den Mann gestützt.

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