War es Notwehr? 21-Jährige steht wegen Tötung ihres Vaters in Zürich vor Gericht

hael, sda

24.8.2023 - 05:33

Im Alter von 18 Jahren erschoss sie ihren Vater, weil dieser die Mutter angeschossen hatte und würgte und allen mit dem Tod drohte. (Symbolbild)
Im Alter von 18 Jahren erschoss sie ihren Vater, weil dieser die Mutter angeschossen hatte und würgte und allen mit dem Tod drohte. (Symbolbild)
PantherMedia / Franz Roth

Vor dem Bezirksgericht Zürich steht heute Donnerstag eine 21-jährige Frau, die vor drei Jahren ihren Vater erschoss. Der Mann hatte zuvor die Mutter misshandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Tochter vorsätzliche Tötung vor.

Keystone-SDA, hael, sda

Zur Tat kam es am Morgen des 24. September 2020 in der Familienwohnung im Quartier Wollishofen. Wie der Staatsanwalt in der Anklageschrift schreibt, sah die damals 18-jährige Schweizerin, wie ihr Vater die im Bett liegende Mutter mit beiden Händen würgte. Zuvor hatte er der Mutter zudem in den Arm geschossen.

Die Tochter packte laut Anklage kurzerhand die Pistole. Als der Vater sich aufrichtete und drohte, er werde sie alle umbringen, schoss die junge Frau viermal in den Oberkörper und in den Kopf des Mannes. Der Vater starb noch am Tatort.

Der Ankläger stuft die Tat als vorsätzliche Tötung ein. Dafür sieht das Strafgesetzbuch mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug vor. Die junge Frau habe gewusst und gewollt, dass ihre Schüsse den Vater töten konnten. Das geforderte Strafmass gibt der Staatsanwalt erst vor Gericht bekannt. Auch der Verteidiger wird seine Anträge erst in der Verhandlung bekannt geben.

Die Tat erinnert stark an ein Tötungsdelikt von 2009 in Oberrieden ZH. Auch damals tötete eine junge Frau bei einer Auseinandersetzung ihren Vater mit vier Schüssen. Die Pistole hatte sie einige Monate zuvor legal gekauft.

Der Staatsanwalt sah auch in dieser Tat eine vorsätzliche Tötung und forderte sieben Jahre Freiheitsentzug. Der Verteidiger machte jedoch Notwehr geltend und beantragte Freispruch. Das Bezirksgericht Horgen sprach die junge Frau schliesslich frei. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall nicht weiter.