Guanziroli am Gericht 79-Jährige stirbt nach Angriff – Modeberaterin muss in Psychiatrie

Von Silvana Guanziroli

19.8.2019

An dieser VBZ-Haltestelle in Zürich-Affoltern kam es zum Angriff. Die Beschuldigte bestritt die Tat am Montag vor Gericht.
An dieser VBZ-Haltestelle in Zürich-Affoltern kam es zum Angriff. Die Beschuldigte bestritt die Tat am Montag vor Gericht.
Keystone

Bis auf zwei laute Wortmeldungen schwieg sie konsequent. Eine 31-jährige Modeberaterin stand heute vor Gericht, weil sie im Mai 2018 eine Rentnerin zu Boden gestossen haben soll. Die Frau verstarb drei Tage später im Spital.

Der Richter versuchte es immer wieder. «Möchten Sie zu diesem Vorwurf etwas sagen», richtete er das Wort an die Beschuldigte. Doch davon wollte die Modeberaterin nichts wissen. Während der gesamten Gerichtsverhandlung schwieg sie beharrlich, drehte demonstrativ ihren Kopf zur Seite oder schüttelte manchmal fast schon gelangweilt den Kopf.

Nur kurz brach sie ihr Schweigen. «Ich habe einen amtlichen Verteidiger, der ist schliesslich dafür da, dass er für mich antwortet», sagt sie mit erhobener Stimme und sichtlich genervt von den Fragen. «Ich sage nichts mehr dazu, das ist jetzt hoffentlich allen klar.» 

Was die 31-Jährige heute über den Tod der Rentnerin und den Vorfall vom 23. Mai 2018 denkt, das blieb deshalb während der über vierstündigen Verhandlung völlig unklar. Sicher ist: An diesem Tag kam es gegen 9.40 Uhr an der VBZ-Haltestelle in Zürich-Affoltern zwischen der Beschuldigten und dem späteren Opfer, Hildegard M.*, zur verhängnisvollen Begegnung.

Nur wenige Momente später lag die gebrechliche Frau am Boden. Sie war vornüber mit dem Gesicht und den Knien auf den Asphalt gefallen. Gemäss Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft waren ihr dabei die oberen Schneidezähne und die Zahnbrücke ausgeschlagen worden. Die Frau blutete zudem stark aus dem Mund.

Die Gerichtsverhandlung fand am Montag vor dem Bezirksgericht in Zürich statt und dauerte mit der Urteilseröffnung rund fünf Stunden.
Die Gerichtsverhandlung fand am Montag vor dem Bezirksgericht in Zürich statt und dauerte mit der Urteilseröffnung rund fünf Stunden.
Keystone

Die Beschuldigte habe die Rentnerin absichtlich zu Boden gestossen, führt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer aus. Das habe das Opfer Hildegard M.* direkt nach dem Sturz Personen gesagt, die ihr zur Hilfe geeilt seien. Dem widersprach die Verteidigung. Für den Stoss gebe es keine weiteren Zeugen, wie der Anwalt der Beschuldigten ausführte. Und Hildegard M. habe ihre Aussage gegenüber der Polizei ja auch nicht mehr wiederholen können. 

Gutachter befürchtet «Delikte mit Waffen»

Die 79-jährige Frau verstarb drei Tage nach dem Sturz im Spital. Sie erlitt eine Gefässwandaufspaltung der Hauptschlagader und verblutete. War diese Verletzung eine Folge des Sturzes? «Das konnte durch das Gutachten des Rechtsmedizinischen Institutes nicht rechtsgenügend bewiesen werden», so der Staatsanwalt vor Gericht. Und deshalb könne der Tod der Frau der 31-Jährigen auch nicht zur Last gelegt werden.

Die Anklage gegen die Modeberaterin lautet deshalb lediglich auf versuchte schwere Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zudem beantragte sie eine Aufschiebung der Strafe zugunsten einer stationären Massnahme in einer psychiatrischen Einrichtung. «Und das mit gutem Grund», wie der Staatsanwalt vor Gericht ausführte.

Gemäss einem psychiatrischen Gutachten leide die Modeberaterin an einer paranoiden Schizophrenie. Der Gutachter sehe zudem eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Wiederholungstat und zieht sogar «Delikte mit Waffen in Betracht.» Deshalb sitze die Beschuldigte seit ihrer Verhaftung im Juni 2018 auch in Haft, zunächst in U-Haft, mittlerweile in Sicherheitshaft. «Es muss verhindert werden, dass sie im öffentlichen Raum erneut Menschen angreift, besondere ältere Personen.»

Schwierige Lebensumstände

Während der Verhandlungen zeigte sich, dass die Frau seit Jahren in schwierigen Verhältnissen lebt. Sie hat einen Sohn, der bei einer Pflegefamilie aufwächst. Zudem gibt es mehrere Berichte der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) im Kanton Bern zur Familie, und gemäss dem Amtsblatt des Kantons Bern ist die Modeberaterin seit Jahren massiv verschuldet. Zuletzt war sie sogar obdachtlos und wurde mehrfach für kurze Zeit in psychiatrischen Kliniken untergebracht. Vor der Tat am 23. Mai 2018 war die Frau rund um den späteren Tatort, dem Zehntenhausplatz, mehreren Augenzeugen aufgefallen. Sie hatte laut geschrien und sich mit ihrem Lebenspartner gestritten. Dabei soll sie ihm eine Tasche ins Gesicht geschlagen haben, wie dieser in einem Brief an die Staatsanwaltschaft bestätigte. 

Dass die 31-Jährige ihre Emotionen nicht steuern kann, zeigte sie auch am Montag während einer Verhandlungspause vor dem Gerichtssaal. In Handschellen und von zwei Polizisten bewacht, beschimpfte sie sogar ihre anwesende Mutter lauthals als Schlampe. 

Nach mehrstündiger Beratung folgte das Bezirksgericht Zürich heute dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es verurteilte die Modeberaterin zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten und ordnete eine stationäre Massnahme an. Und bis die 31-Jährige in die Psychiatrie überführt werden kann, muss sie in der Sicherheitshaft bleiben. 

«Die Verhältnismässigkeit ist hier gegeben», erklärt der Gerichtspräsident abschliessend. «Das öffentliche Interesse ist gross, dass hier gehandelt wird. Gerade wenn eine Person eine solche Gefahr darstellt.» Die Beschuldigte hielt von der Urteilseröffnung nur wenig. Immer wieder schüttelte sie ob der Ausführungen des Richters den Kopf. Am Schluss ergriff sie dann doch noch einmal das Wort: «Dieses Urteile werde ich weiterziehen, wenn nötig bis nach Strassburg.»

* Name der Redaktion bekannt.


«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert. silvana.guanziroli@swisscom.com.
«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert. silvana.guanziroli@swisscom.com.
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