Das Baselbieter Strafgericht hat einen Bankräuber zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Der 47-jährige Mann hatte im vergangenen Jahr zwei bewaffnete Raubüberfälle auf eine Bank verübt. In einem Fall löste sich ein Schuss.
Im Prozess vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz bestritt der beschuldigte Bankräuber die Taten. Am Donnerstag sprach ihn die Fünferkammer des Strafgerichts jedoch des mehrfachen qualifizierten Raubs, der Gefährdung des Lebens, des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz sowie weiterer Delikte schuldig und verhängte für den italienischen Staatsbürger zudem einen Landesverweis von zehn Jahren.
Staatsanwaltschaft wollte höhere Strafe
Mit seinem Strafmass liegt das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verlangt. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Neben der Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren sprach das Gericht auch noch eine Geldstrafe von 75 Tagen à zehn Franken aus.
Zugetragen haben sich die praktisch identisch abgelaufenen Raubüberfälle auf die Filiale Oberdorf der Basellandschaftlichen Kantonalbank im April und August 2019. Der bewaffnete Täter erbeutete insgesamt rund 63'000 Franken. Obwohl es beim zweiten Überfall zu einer wohl unbeabsichtigten Schussabgabe kam, wurde niemand verletzt.
Der Beschuldigte wurde im September 2019 nach Veröffentlichung mehrerer Tatfotos und Aussetzung einer Belohnung von 25'000 Franken dank einem anonymen Hinweis im Kanton Luzern festgenommen. Vor Gericht schob er die Taten zwei Albanern aus seinem Kollegenkreis in die Schuhe. Diese hätten auch Beweismittel in seiner Wohnung hinterlassen.
«Erdrückende Beweislage»
Für das Gericht gab es an der Täterschaft des Beschuldigten jedoch keinen Zweifel. Die Beweislage sei erdrückend, sagte die Präsidentin und verwies neben Videoaufnahmen auch auf Beweisstücke mit DNA-Spuren und Zeugenaussagen. Zudem habe der finanziell in Schieflage geratene Mann ausgerechnet am Nachmittag nach dem ersten Überfall Mietschulden von 5000 Franken beglichen.
Als qualifizierten Raub beurteilte das Gericht die Überfalle wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit. Der Beschuldigte habe die beiden Bankangestellten mit seiner Schusswaffe in Lebensgefahr gebracht, sagte die Gerichtspräsidentin. Die Betroffenen litten noch heute unter dem Überfall und müssten teils behandelt werden.
Erhöhtes Rückfallrisiko
Als Motiv für die Raubüberfalle vermutet das Gericht die finanzielle Notlage und den Drogenkonsum des vorbestraften Mannes, der sich in einer Abwärtsspirale befunden habe. Strafmilderungsgründe vermochte das Gericht keine zu erkennen. Es gebe nichts, was man dem Beschuldigten zugute halten könne, sagte die Präsidentin.
Nach seiner Freiheitsstrafe, in welcher er sich einer ambulanten Therapie unterziehen muss, muss der Beschuldigte die Schweiz verlassen. Das Gericht hat für den Italiener einen Landesverweis von zehn Jahren verhängt, weil bei ihm ein erhöhtes Rückfallrisiko für schwere Gewaltdelikte bestehe.
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