ProzessAargauer Gericht verurteilt Tierquäler zu bedingter Freiheitsstrafe
mk, sda
26.5.2021 - 18:40
Ein 59-jähriger Aargauer Tierhalter ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 240 Tagen verurteilt worden. Das Bezirksgericht Zofingen AG befand den vorbestraften Schweizer unter anderem schuldig der mehrfachen vorsätzlichen Vernachlässigung von Tieren.
Keystone-SDA, mk, sda
26.05.2021, 18:40
26.05.2021, 18:46
SDA
Zudem machte sich der Mann schuldig der mehrfachen qualvollen Tötung von Tieren, der mehrfachen Missachtung der Tierhaltungsvorschriften, des mehrfachen Verstosses gegen das Tierseuchengesetz und weiteren Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Das ging aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.
Freigesprochen wurde der Beschuldigte vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Beamte. Neben der bedingten Freiheitsstrafe wird der Mann auch mit einer unbedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 60 Franken bestraft. Und er muss eine Busse von 3000 Franken und die Verfahrenskosten bezahlen.
Tote und vernachlässigte Tiere
Der Tierhalter, der in Oftringen AG Schafe, Ziegen und Hühner sowie zwei Hunde und drei Katzen hielt, hatte sich am 11. Mai vor Gericht verantworten müssen. Anfang Februar 2020 waren bei einer Polizeikontrolle auf dem Grundstück des Mannes tote Tiere und vernachlässigte Tiere aufgefunden worden.
Die Schafe und Ziegen wurden in einem Gehege gehalten, in dem geeignete Fütterungseinrichtungen fehlten. Die vorhandenen Futterkrippen waren gemäss Anklageschrift zum Teil mit Mist gefüllt.
Tierhalter: «Es gab sicher Mängel»
Der Hobby-Tierhalter hatte bei der Befragung vor Gericht eingeräumt, dass es «sicher Fehler und Mängel» gegeben habe. So sei der Stall neben seinem Wohnhaus etwa ein Jahr lang nicht mehr ausgemistet worden. Für viele Missstände hatte er eine Erklärung parat.
Der Mann hielt nach eigenen Angaben die Tiere als Hobby. Viele Schafe trugen keine Ohrmarken. Die Nachbarn beschwerten sich regelmässig bei der Polizei.
Er habe zu dieser Zeit auch noch seine betagte Mutter gepflegt und bekocht, erzählte er. Er sei oft überfordert gewesen. «Ich musste am Schluss 24 Stunden am Tag schauen», erzählte er. Er hat das Haus in der Landwirtschaftszone in Oftringen mittlerweile verkauft.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Busse von 3000 Franken gefordert. Diese Strafe sei in Anbetracht der Vorstrafen und dem Verschulden des Mannes «gerade noch angemessen», hiess es.
Verteidigung: «Kein Monster»
Der Verteidiger hatte für seinen Mandanten in den wesentlichen Punkten einen Freispruch gefordert. Die Beweise seien nicht klar erstellt. Der Mann habe tatsächlich gegen das Tierseuchengesetz verstossen sowie Vorschriften der Tierhaltung missachtet.
Schuldig zu sprechen sei er auch wegen der fahrlässigen Tötung eines Tieres. Der Mann sei jedoch keineswegs – wie von den Medien gezeichnet – ein «Monster». Der Verteidiger forderte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken.
Kanton kontrolliert mehr
Als Konsequenz des Falles verstärkten die kantonalen Behörden die Kontrollen und bauten ein internes Monitoring der auffälligen Tierhaltenden auf. Der Veterinärdienst nimmt nach eigenen Angaben nun bei Betrieben «konsequent unangemeldete und risikobasierte Kontrollen» vor.
Im vergangenen Jahr stellte der kantonale Veterinärdienst in 20 Nutztier- und 113 Heimtierhaltungen Tierschutzverstösse fest. Der Veterinärdienst reichte jeweils Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Für 4 Nutztier- und 14 Heimtierhalter wurden Tierhalteverbote erlassen.
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