Justiz Adelbodner Pistenchef verurteilt

SDA/tpfi

6.5.2020 - 17:43

Nach einem tödlichen Skiunfall in Adelboden ist der Pistenchef wegen fahrlässiger Tötung vom Gericht in Thun verurteilt worden (Themenbild).
Nach einem tödlichen Skiunfall in Adelboden ist der Pistenchef wegen fahrlässiger Tötung vom Gericht in Thun verurteilt worden (Themenbild).
Source: Keystone/Anthony Anex 

2015 verunglückte ein 14-jähriges Mädchen bei einem Skiunfall in Adelboden tödlich — sie ertrank in einem mit Eiswasser und Schnee gefüllten Graben. Das Regionalgericht in Thun hat den Pistenverantwortlichen nun wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.

Nach dem tödlichen Skiunfall eines Mädchens in Adelboden hat das Regionalgericht in Thun den Pistenverantwortlichen am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.

Der Pistenverantwortliche der lokalen Bergbahnen habe die Unfallstelle zwar markiert, aber nicht genügend gesichert, befand das Gericht und sprach eine bedingte Geldstrafe von 90 Einheiten zu 130 Franken aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an die nächste Instanz weitergezogen werden.

Kopfvoran in den Bach gefallen

Das Mädchen aus dem Kanton Schwyz fuhr im Februar 2015 als Teil einer Skischulgruppe von Luegli nach Geils und folgte offenbar auf einer Kuppe Spuren, die von der Piste weg führten. Rund 1,2 Meter von der Piste entfernt fiel es kurze Zeit später kopfvoran in einen fast drei Meter tiefen Graben und blieb dort stecken.

In dem mit Eiswasser und Schnee gefüllten Graben bekam es keinen Sauerstoff mehr und erlitt zudem innere Blutungen, weil es offenbar auf seinen Stock gefallen war. Noch am Unfalltag erlag die 13-Jährige im Spital einem mehrfachen Organversagen.

Unfall war vermeidbar

Der Pistenchef als Verantwortlicher für die Sicherheit der Skifahrer im Gebiet der Bergbahnen Adelboden habe «nicht nichts getan», stellte die Thuner Einzelrichterin in der Begründung ihres Urteils klar.

Der Mann habe den wasserführenden, aber zum Unfallzeitpunkt überschneiten Bach im Bereich des Pistenrands markiert. Doch in einem Randbereich von zwei Metern neben einer Piste müssten solche potenziellen Gefahren auch gesichert werden, verwies die Richterin auf die einschlägigen Regelungen.

Dass es beim Skifahren bei einem Sturz in einen fast drei Meter tiefen Graben zu schweren oder gar tödlichen Unfällen kommen kann, hätte der Pistenchef voraussehen müssen. Er habe darum fahrlässig gehandelt. Es wäre für den Pistenchef zumutbar gewesen, die Stelle zu sichern und die Skifahrenden besser zu schützen.

Strenge Regeln

Der Pistenchef ist bei den Bergbahnen der Garant für die Sicherheit der Skifahrenden auf den Pisten. In einer solchen Garantenstellung gelten strengere Regeln zur Beurteilung der Verantwortung.

Der Verteidiger hatte unter anderem ins Feld geführt, die Piste sei von den zuständigen Organen abgenommen worden. Das möge stimmen, räumte die Richterin ein. Doch ein Pistenchef müsse die Sicherheitsvorkehrungen den wechselnden Verhältnissen anpassen.

Bei der seinerzeitigen Abnahme hätten ganz andere Bedingungen geherrscht als am Unfalltag. In einem schneeärmeren Winter ist der Graben gut sichtbar. Liegt hingegen viel Schnee, ist er zugeschneit und kaum erkennbar.

Kein Hinweis auf Fehlverhalten

Warum die 13-Jährige auf eine kleine Kuppe gefahren und von dort anderen Skispuren gefolgt und knapp neben die Piste geraten ist, liess sich im Nachhinein nicht mehr sagen. Die Jugendliche sei eine gute und verantwortungsvolle Skifahrerin gewesen, führte die Einzelrichterin aus. Hinweise, auf ein Fehlverhalten der 13-Jährigen gebe es keine.

Das Gericht sprach den Eltern des Unfallopfers je eine Genugtuung von 25'000 Franken aus. Den beiden Geschwistern sprach es je 8000 Franken zu. Auf den Verurteilten kommen ausserdem noch Partei- und Verfahrenskosten sowie Schadenersatzansprüche zu.

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