Prozess gegen Moschee-BesucherAn'Nur-Prozess: «Keine Extremisten»
SDA
3.10.2018 - 12:47
Die Besucher der Winterthurer An'Nur-Moschee, die seit Montag vor Gericht stehen, seien «ganz normale Muslime», keine Extremisten: Die Anwälte der Angeklagten plädieren deshalb für umfassende Freisprüche.
Sein Mandant sei als gefährlicher Extremist und Salafist gebrandmarkt worden, sagte der Anwalt eines 23-jährigen Schweizers mit kosovarischer Herkunft. «Dabei ist er ein unbescholtener Bürger, nicht vorbestraft, in dörflichen Verhältnissen aufgewachsen.»
Anwalt fordert Entschädigung
Die Staatsanwaltschaft habe sich mit dieser Anklage profilieren wollen und sich von den Medien instrumentalisieren lassen. «Nichts ist auch nur im Ansatz bewiesen.» Sein Mandant sei während des ganzen angeblichen Angriffs im Frauenraum gewesen.
Er forderte für seinen Mandanten einen Freispruch sowie 36'000 Franken Entschädigung für die sechs Monate dauernde Untersuchungshaft. Zudem soll der Staat, also der Steuerzahler, für den Erwerbsausfall aufkommen, weitere 30'000 Franken.
Auch der Anwalt des 22-jährigen Mazedoniers, der einem der vermeintlichen «Verräter» eine Zehnernote in den Rachen gestopft haben soll, forderte einen Freispruch sowie finanzielle Entschädigung für die Untersuchungshaft.
«Staatsanwaltschaft dramatisiert»
Auch er stellte seinen Mandanten als unbescholtenen Bürger dar. «Er ist ein ganz normaler Muslim, kein Extremist.» Es habe lediglich eine mündliche Auseinandersetzung in der Moschee gegeben, es gebe jedoch keine Beweise für Gewalt. «Die Staatsanwaltschaft hat die Sache wegen der ganzen Medienaufmerksamkeit dramatisiert.»
Der 22-Jährige wäre einer jener Beschuldigten, die gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft für zehn Jahre des Landes verwiesen werden sollen. «Das wäre unverhältnismässig», sagte der Anwalt weiter. «Er würde in Mazedonien vor dem Nichts stehen.»
Mit Hilfe dieser Aufnahmen wurde ein 25-jähriger äthiopischer Vorbeter schliesslich vom Bezirksgericht Winterthur verurteilt und für 10 Jahre des Landes verwiesen. Er hatte in einer Hasspredigt zu Gewalt an «schlechten Muslimen» aufgerufen.
Religion über Schweizer Rechtssystem
Die Staatsanwältin fordert für die zehn Beschuldigten teilbedingte Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Die Ausländer unter ihnen sollen zudem für 10 Jahre des Landes verwiesen werden.
«Wir führen einen Prozess gegen Menschen, die ihre Religion über das Rechtssystem in diesem Land stellen», sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vom Dienstag. In diesem Land gebe es keinen Raum für Schattensysteme. Und es gebe keinen Platz für Selbstjustiz gegen angebliche «Verräter» einer Religion.
Die Beschuldigten streiten jedoch alle Vorwürfe ab. Sie hätten lediglich mit den beiden geredet. Vereinzelte unter ihnen hätten sie zwar angespuckt und beleidigt. Zu Gewalt sei es aber nicht gekommen. Das Bezirksgericht wird das Urteil am 23. Oktober eröffnen.
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