ProzessAngeklagte nach Oben-ohne-Demo in Lausanne freigesprochen
sj, sda
19.5.2022 - 11:27
Sechs feministische Aktivistinnen, Frauen und nicht-binäre Personen, sind am Donnerstag vom Polizeigericht in Lausanne freigesprochen worden. Sie hatten am Internationalen Frauentag im März 2021 in der Waadtländer Hauptstadt mit nacktem Oberkörper protestiert.
19.5.2022 - 11:27
SDA
Sie gehören zu einer Gruppe von 18 Frauen und nicht-binären Personen, die trotz der strengen Regeln im Zusammenhang mit Covid-19 an einer Kundgebung teilgenommen hatten. Nach etwa 15 Minuten wurden sie von der Polizei angehalten und aufgefordert, ihre Identität preiszugeben und sich anzukleiden. Dem kamen die Frauen widerstandslos nach und sie zerstreuten sich.
Sie wurden alle mit Strafbefehlen von 360 Franken belegt, zudem mussten sie 200 Franken für die Verfahrenskosten bezahlen. Zwölf Frauen zahlten diese 560 Franken, während sechs andere sich weigerten.
Das Oberamt Lausanne warf den Frauen die Teilnahme an einer verbotenen Demonstration von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum und Störung der öffentlichen Ruhe vor. Zudem hätten sie mit ihrer Kleidung gegen den Anstand und die öffentliche Moral verstossen. Der letzte Anklagepunkt war der Grund für den Einspruch der Frauen gegen die Strafbefehle.
Nur ein Anklagepunkt aufrechterhalten
In seinem Urteil sprach der Präsident des Polizeigerichts des Bezirks Lausanne, Giovanni Intignano, die sechs Aktivistinnen von den beiden letzten Anklagepunkten frei. Er liess also die Begriffe Anstand und Ruhestörung in diesem Fall nicht gelten. Stattdessen verurteilte er sie im ersten Anklagepunkt zu einer Geldstrafe von insgesamt 250 Franken und Gerichtskosten. Er betonte jedoch den friedlichen Charakter ihrer Demonstration.
Die sechs Angeklagten äusserten sich beim Verlassen des Gerichtsgebäude erleichtert über das Urteil. «Wir sind sehr glücklich. Das ist sehr, sehr cool. Darauf haben wir gehofft», sagte eine von ihnen. «Es ist ein Sieg, unser Ziel ist erreicht, nämlich eine Rechtsprechung zu haben, die potenziell für andere Frauen und für andere Proteste genutzt werden kann», sagte eine andere.
«Diskriminierende Sexualisierung»
Die feministischen Aktivistinnen, die inzwischen ein Kollektiv mit dem Namen «Revoltétons-nous! gegründet haben, prangerten während der Verhandlung eine «diskriminierende Sexualisierung» seitens der Behörden an. Sie sagten, sie wollten gegen die Sexualisierung des weiblichen Körpers kämpfen. Es sei empörend, dass bei einem feministischen Marsch nackte Oberkörper als «unanständig» oder «unmoralisch» eingestuft werden können», sagten sie.
Ihre Verteidigung wurde von fünf Anwältinnen und einem Anwalt übernommen. Sie plädierten auf Freispruch, da sie der Meinung waren, dass es sich nicht um eine öffentliche Beleidigung handelte. Ihr Umzug sei «frei von jeglichem sexuellen Charakter» gewesen, sagte eine der Anwältinnen. «Man pflanzt sich nicht fort, indem man mit nacktem Oberkörper marschiert», fügte sie hinzu.
Nicht völlig entblösst
Die Verteidigung hob auch das Recht auf die Privatsphäre und den Ausdruck der Persönlichkeit hervor. Sie erinnerte daran, dass es sich auch um ein politisches Engagement anlässlich eines einmaligen Ereignisses – dem Internationalen Tag der Frauenrechte – gehandelt habe, die Aktivistinnen nicht völlig entblösst gewesen seien und sie ihre Genitalien nicht gezeigt hätten.
Eine der Anwältinnen betonte, dass die wahren Schuldigen eher die Schaulustigen seien, die stehen geblieben seien, um die barbusigen Frauen zu betrachten und einige von ihnen sogar gefilmt hätten. Sie wies auch auf den diskriminierenden Aspekt der Allgemeinen Polizeiverordnung der Gemeinde Lausanne über Kleidung hin, die «nicht neutral» sei und «auf Frauen abziele». «Ein Mann erhalte nicht die gleichen Strafen wie eine Frau, wenn er mit nacktem Oberkörper demonstrieren würde», sagte sie.
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