Der mutmassliche Täter von zwei bewaffneten Überfällen auf ein und dieselbe Bank in Oberdorf BL hat am Dienstag vor dem Baselbieter Strafgericht trotz erdrückender Beweislast bestritten, die Taten begangen zu haben. Das Gericht wird das Urteil am Donnerstag verkünden.
Dem 47-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im April und August 2019 zwei bewaffnete Raubüberfälle auf die Filiale Oberdorf der Basellandschaftlichen Kantonalbank verübt zu haben. Dabei soll er Bargeld in der Gesamthöhe von rund 63'000 Franken erbeutet haben. Obwohl es beim zweiten Überfall zu einer Schussabgabe gekommen war, wurde niemand verletzt.
Der Tatverdächtige wurde im September 2019 nach der Veröffentlichung mehrerer Tatfotos und der Aussetzung einer Belohnung von 25'000 Franken im Kanton Luzern festgenommen. Am Dienstag begann am Baselbieter Strafgericht in Muttenz BL die Verhandlung.
Neben den Banküberfällen zieht das Gericht den 1972 in Liestal geborenen Italiener auch noch wegen Widerhandlungen gegen das Waffen-, das Betäubungsmittel- und das Strassenverkehrsgesetzes zur Verantwortung. Darüber hinaus muss er allenfalls auch mit einem Landesverweis rechnen.
Der Angeklagte, der nach seiner Aussagen wegen gesundheitlichen Problemen und einer Schmerztablettensucht seit 2015 grösstenteils arbeitslos war, bestritt mit Ausnahme des Besitzes einer geringen Menge an Marihuana alle gegen ihn vorgebrachten Anklagepunkte. Die Banküberfälle schob er zwei Albanern in die Schuhe, die zu seinem Kollegenkreis gehört hätten und welche die Beweismittel in seiner Wohnung hinterlassen haben sollen.
Trotz DNA-Spuren Waffe nie angerührt
Er blieb dabei, als ihn das Gericht mit der «fast erdrückenden Beweislast» konfrontierte. So hatte die Polizei im Keller seines Wohnhauses neben vielen weiteren Beweismitteln die Tatwaffe aufgefunden, auf der Spuren seiner DNA festgestellt worden seien – dies, obwohl der die Waffe nie angerührt haben will. Dasselbe gilt für die Patronenhülse des abgefeuerten Schusses in der Bankfiliale.
Auch konnte der Angeklagte als Besitzer des Motorrads identifiziert werden, auf dem der Bankräuber nach seiner Tat geflohen war. In einer Küchenschublade fand die Polizei zudem die Sprengstoffattrappe, die der Bankräuber bei seinen beiden Überfällen mit sich geführt hatte.
Des Weiteren wurden in einer Jacke in seiner Wohnung grosse Mengen an Zehner- und Zwanzigernoten gefunden, deren Herkunft sich der Angeklagte nicht erklären konnte. Den Ursprung weiterer hoher Geldbeträge erklärte er mit dem Erlös aus einem Autoverkauf und Geldgeschenken seines in Italien in bescheidener Rente lebenden Vaters.
Weitere Vermögensdelikte nicht auszuschliessen
Ein vor Gericht geladener Experte erteilte dem Angeklagten keine guten Noten. Der Beschuldigte habe ein Drogenproblem, das deutlich grosser sei als er sich selber zugestehe. Er könne wenig Motivation erkennen, sich auf eine erfolgversprechende längere stationäre Massnahme zum Drogenentzug einzulassen.
Auch das «kriminelle Potential» des wegen Vermögensdelikten bereits vorbestraften Angeklagten stufte der Experte als relativ hoch ein. Die Gefahr eines kriminellen Rückfalls sei nicht auszuschliessen, sagte er. – Die Fünferkammer des Gerichts wird ihr Urteil am Donnerstag verkünden.
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