Die Bundesanwaltschaft hat in Zusammenhang mit der Fussball-WM 2006 in Deutschland gegen einen ehemaligen Schweizer Fifa-Funktionär sowie gegen drei Ex-Funktionäre des Deutschen Fussball-Bunds (DFB) Anklage erhoben. Ihnen wird arglistige Täuschung vorgeworfen.
Angeklagt sind der ehemalige Fifa-Generalsekretär Urs Linsi aus der Schweiz sowie die damaligen Mitglieder des Organisationskomitees der Fussball-Weltmeisterschaft 2006, Horst Rudolf Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach vom DFB. Sie werden beschuldigt, ein Aufsichtsorgan des WM-Organisationskomitees arglistig über den Zweck einer Zahlung von 6,7 Millionen Euro getäuscht zu haben, wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Dienstag mitteilte.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht ein Darlehen in Höhe von zehn Millionen Franken. Der damalige OK-Chef Franz Beckenbauer hatte dieses im Sommer 2002 beim früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus aufgenommen. Beckenbauer soll damit verschiedene Zahlungen an ein katarisches Unternehmen von Mohammed Bin Hammam finanziert haben. Bin Hammam war damals Mitglied des Fifa-Exekutivkomitees sowie der Fifa-Finanzkommission.
Zweck der Zahlungen unklar
Der Zweck dieser Zahlungen konnte gemäss BA nicht abschliessend geklärt werden. Ein Rechtshilfeersuchen aus dem Jahr 2016 sei von den katarischen Behörden bislang nicht beantwortet worden. Beckenbauer gab der BA an, dass Mohamed Bin Hammam respektive die Fifa-Finanzkommission die zehn Millionen Franken als Gegenleistung für einen Zuschuss von 250 Millionen Franken an das Organisationskomitee gefordert habe.
Der Deutsche Fussball-Bund habe diesen Betrag jedoch nicht bereitstellen wollen, weshalb Beckenbauer das Darlehen im eigenen Namen aufgenommen habe, um die Forderung zu begleichen.
Geld für Gala statt für Schulden
Bei der Tilgung dieser persönlichen Schuld gegenüber Louis-Dreyfus sollen sich die Beschuldigten gemäss Bundesanwaltschaft rechtswidrig verhalten haben. Weil Beckenbauer verschiedene Rückzahlungstermine des Kreditgebers hatte verstreichen lassen, hatte sich dieser im Sommer 2003 mit seiner Forderung an das Organisationskomitee gewandt.
Die Beschuldigten seien sich bewusst gewesen, dass der Präsidialausschuss des OK, der bei einer Zahlung in dieser Grössenordnung zwingend hätte einbezogen werden müssen, der Tilgung dieser Schuld aus den Mitteln des Deutschen Fussball-Bundes nicht zustimmen würde.
Die Beschuldigten hätten daher den Verwendungszweck verschleiert. Sie hätten im April 2005 gegenüber dem Präsidialausschuss angegeben, dass die Zahlung des Betrags von 6,7 Millionen Euro an die Fifa, welcher dem damaligen Wechselkurs des geschuldeten Frankenbetrags entsprach, ein Mitfinanzierungsbetrag an die Auftaktveranstaltung der WM 2006 sei.
Betrug und Gehilfenschaft zu Betrug
Der Betrag wurde gemäss BA ab einem Konto des Deutschen Fussball-Bunds beziehungsweise des Organisationskomitees zunächst an die Fifa überwiesen, und noch gleichentags als «reine Durchlaufzahlung» auf ein Schweizer Konto von Robert Louis Dreyfus weitertransferiert.
Aufgrund dieser Handlung wirft die Bundesanwaltschaft Linsi, Zwanziger und Schmidt Betrug in Mittäterschaft und Niersbach Gehilfenschaft zu Betrug vor. Die Bundesanwaltschaft wird die Strafanträge anlässlich der Hauptversammlung vor dem Bundesstrafgericht stellen.
Für die Beschuldigten gilt bis zum rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Das Verfahren im Hinblick auf Geldwäscherei wurde im Juli 2019 eingestellt.
Beckenbauer nicht einvernahmefähig
Gegen Beckenbauer wird in diesem Verfahren keine Anklage erhoben – er war bereits im Juli dieses Jahres vom Verfahren ausgekoppelt worden. Allerdings ist dieses Verfahren noch hängig. Hintergrund ist gemäss Bundesanwaltschaft Beckenbauers Gesundheitszustand, welcher eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht nicht zulasse.
Eine gemeinsame Beurteilung würde das Verfahren gegen die weiteren Beschuldigten «unnötig verzögern», heisst es. Mit Blick auf die im April 2020 eintretende Verjährung der Strafverfolgung habe sich die Bundesanwaltschaft entschieden, zum jetzigen Zeitpunkt Anklage zu erheben.
Lauber muss nicht in Ausstand bei Beckenbauer
Beckenbauer ist in der Zwischenzeit mit einem Ausstandsbegehren bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts gegen Bundesanwalt Michael Lauber und weitere Personen der Bundesanwaltschaft abgeblitzt. Das Bundesstrafgericht ist nicht auf das Gesuch eingetreten, weil es zu spät eingereicht worden sei.
Zwei frühere Ausstandsbegehren gegen Lauber und weitere Personen hat die Beschwerdekammer Mitte Juni hingegen gutgeheissen. Eingereicht hatten sie zwei frühere Funktionäre der Fifa, Markus Kattner und Jérôme Valcke.
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