Tötungsdelikt Anklage wegen Mordes nach Leichenfund in Aargauer Höhle

fo, sda

25.1.2022 - 11:26

Im Kanton Aargau hat sich im April 2019 ein Kapitalverbrechen ereignet. Ein 22-Jähriger hatte seinen 24-jährigen Freund in einer Höhle am Bruggerberg eingeschlossen, wo das Opfer erfror. Nun muss sich der mutmassliche Täter wegen Mordes vor der Aargauer Justiz verantworten. (Archivbild)
Im Kanton Aargau hat sich im April 2019 ein Kapitalverbrechen ereignet. Ein 22-Jähriger hatte seinen 24-jährigen Freund in einer Höhle am Bruggerberg eingeschlossen, wo das Opfer erfror. Nun muss sich der mutmassliche Täter wegen Mordes vor der Aargauer Justiz verantworten. (Archivbild)
Keystone

Im April 2019 hat ein 22-jähriger Mann einen Freund in einer Höhle am Bruggerberg AG eingeschlossen. Das 24-jährige Opfer erfror. Nun hat die zuständige Staatsanwaltschaft gegen den geständigen Schweizer Anklage unter anderem wegen Mordes erhoben.

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Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beantragt laut Mitteilung vom Dienstag wegen Mordes oder versuchten Mordes eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 4 Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, den Freund aus dem Kanton Zürich am 7. April 2019 unter dem Vorwand einer Mutprobe in der Höhle eingesperrt und den Eingang verschüttet zu haben.

In der Folge verstarb das hilflose Opfer an Unterkühlung und wurde erst knapp ein Jahr später zufällig von Passanten gefunden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, den Tod des jungen Mannes aus niedrigen Beweggründen absichtlich herbeigeführt und dabei besonders grausam gehandelt zu haben. Deshalb werde Anklage wegen Mordes erhoben, wie es in der Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau weiter heisst.

Früherer Mordversuch

Weiter wird dem Mann vorgeworfen, er habe bereits am 31. März 2019, anlässlich einer gemeinsamen Wanderung im Tessin, einen Mordversuch auf das spätere Opfer verübt. Der Beschuldigte soll den jungen Zürcher auf einem Berggrat in Tötungsabsicht so geschubst haben, dass er einen Steilhang hinunterstürzte und nur durch Glück mit leichten Verletzungen überlebte.

Der Beschuldigte sei betreffend die Tötung geständig. Zum weiteren Aussageverhalten und zum detaillierten Motiv will sich die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung äussern.

Dem Beschuldigten werden zudem weitere, weniger schwerwiegende Delikte, namentlich mehrfacher, teilweise versuchter, Diebstahl und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.